Hallo,
Es wurde Umsatzsteuer bezahlt für eine italienische Kunstorganisation einer Ausstellung in Italien/Florenz. Diese soll jetzt in Pescara zurückgefordert werden. Welches Formular wird benötigt?
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Auswahl entweder die erste Variante ist richtig:
http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ust-verguetun…
oder
http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ust-verguetun…
also
http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ust-verguetun…
Können die Formulare vom ersten link so wie sie sind ausgefüllt und abgesendet werden mit den entsprehenden Unterlagen?
Merci schon mal
Patrsy
Wenn ich das richtig verfolgt habe, hatte die Autorin das als persönliche Frage geschrieben, warum das jetzt anders ist, weiß ich nicht.
Daher:
http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBerG.pdf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo.
Ich habe auch letztens MwSt in Pescara zurückgefordert.
Ein deutscher Unternehmer kann das deutsche Formular T1 EG, das normalerweise für die in Deutschland gezahlte MwSt von ausländischen Unternehmern verwendet wird, nehmen.
Dieses Formular entspricht wortwörtlich dem italienischen. Man sollte aber das Formular mit italienischen Wörtern ausfüllen. (Ist aber nur an 2-3 Stellen erforderlich.)
Servus Opel,
ganz gleich, ob Du eine Reinkarnation, ein Doppelaccountinhaber oder tatsächlich neu in diesen heiligen Hallen bist:
Die Fragestellerin hat sich mit der vorliegenden Frage ganz schlicht an FAQ:1129 gehalten. Eine Frage, die sich auf einen vorgelegten persönlichen Fall bezieht, darf hier nicht bearbeitet werden. Von einer früher irgendwann in persönlicher Form vorgelegten Frage weiß ich nichts - Du vielleicht? Ich seh sie nicht.
Aber wo genau siehst Du in der vorliegenden Frage einen Verstoß gegen das StBerG? Der Volltext ist mir bekannt, den kennen die meisten hier. Im entscheidenden Punkt gibt dieser aber viel Raum für Interpretationen. Insofern fänd ichs hilfreich, wenn Du außer dem allseits bekannten Volltext des StBerG daraus etwas zur Sache ableiten wolltest.
Und das Ganze, wie üblich, da off topic am besten per e-mail mit einem der MODs, Du hast die freie Auswahl. Oder auch an alle drei gleichzeitig, das dürfte am Wochenende am schnellsten funktionieren.
Und zum Thema USt-Vergütung in Italien, was kannst Du uns dazu erzählen?
Schöne Grüße
MM [MOD]
Hallo und danke, das ist eine konkrete gute Antwort.
Guten Tag
Patsy