[ESt,USt] Nachhilfe erteilt - wie versteuern?

Nehmen wir an ein ausgebildeter aber nicht an einer Schule arbeitender Lehrer erteilt einige Nachhilfestunden(1-3 Schüler).

Wie muss er diesen Verdienst steuerlich eintragen?
Wie muss er eine evtl. geforderte Rechnung stellen?
Muss er dazu ein Gewerbe anmelden auch wenn es nur 1-3 Schüler sind?

Vielen Dank für die Auskunft.

Hallo,

Wie muss er diesen Verdienst steuerlich eintragen?

sind Einkünfte aus § 18 EStG, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist zu erstellen. Ggf. das Formular EÜR auszufüllen und zur EStErklärung beizufügen.

Wie muss er eine evtl. geforderte Rechnung stellen?

Das hängt davon ab, ob Kleinunternehmerregelung (§ 19 USTG) in Anspruch genommen wird. Tendenziell ist diese günstiger, wenn man keine UST-Unternehmer als Abnehmer hat (sind die Kids nicht) und wenn der Umsatz auf Dauer unter 17.500 EUR p.a. bleibt. Dann hat man mit der Inanspruchnahme der KU-Regel keine Probleme mit der USt, darf diese dann aber auch nicht ausweisen in einer Rechnung/Quittung.

Muss er dazu ein Gewerbe anmelden auch wenn es nur 1-3 Schüler
sind?

Nein, m.E. nicht gewerblich, weil Einkünfte aus selbstständiger Arbeit § 18 EStG!

Mfg vom

showbee