Elster online (Ausrechnung)

Hallo,
wie kann man beim Elster online ausrechnen lassen, was man zurückbekommt?
Ich habe zwar den Taschenrechner oben in der Leiste gedrückt, aber dort wird nur das angezeigt, was ich eingetragen habe. Muß man das selber ausrechnen, oder wie geht das?? Vielleicht hat das jemand schon gemacht.

Kann man das ausgefüllte auch irgendwie abspeichern, wenn man zwischendurch aufhören möchte, wenn ja, wie??

Danke
Bernd

Speichern kann man, siehe Datei/Speichern.

Die Erstattung Nachzahlungen sieht man auf Seite 2 der Berechnung, dazu unten in der Leiste die Seite wechseln.

Hallo,
also wenn ich auf Seite 2 gehe, da steht dann Abrechnung- zu viel gezahlte Einkommensteuer Betrag xx,- zu viel gezahlter Solidaritätszuschlag Betrag xx,-- zu viel gezahlte Kirchensteuer Betrag xx, aber keine Beitragsrechnung ob Rückerstattung oder Nachzahlung. Was hab ich da falsch??

Danke
Bernd

Hallo,
also wenn ich auf Seite 2 gehe, da steht dann Abrechnung- zu
viel gezahlte Einkommensteuer Betrag xx,- zu viel gezahlter
Solidaritätszuschlag Betrag xx,-- zu viel gezahlte
Kirchensteuer Betrag xx, aber keine Beitragsrechnung ob
Rückerstattung oder Nachzahlung. Was hab ich da falsch??

Entschuldige bitte, aber bei uns sagt man dazu:

Der Fehler liegt zwischen deinen beiden Ohren.

(freigegeben zum Löschen)

Den zuviel gezahlten Betrag können Sie ja ans Finanzamt überweisen oder was wollen Sie damit machen?

Spaß beiseite: wenn zuviel gezahlt wurde, wird es sich bei diesen Beträgen wohl um die Erstattung handeln.

Zumindest wenn nur Lohnsteuerabzug vorliegt. Sollten Vorauszahlungen geleistet worden sein, muss eine zusätzliche Anlage im Elster ausgefüllt werden, aber wir wollen es nicht unnötig verkomplizieren.

mfg

Da habe ich wohl was falsch gemacht, denn wenn ich die Beträge zusammen
ziehe, kommt ein zu hohe Summe raus.

Trotzdem Danke
Bernd

hallo bernd,

schon mal die plausibilitätsprüfung durchgeführt? die deckt fehler mitunter auf!

viele grüße
tanja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

hatte ich gemacht,aber es kam keine Fehlermeldung, werde dieses Jahr wiedermal den Steuerberater aufsuchen müssen, irgendwie stimmt die Summe nicht.

Danke
Bernd

Hi Bernd,

bei mir stimmt es dieses Jahr auch nicht wirklich mit der Summe aus dem letzten Jahr überein. Liegt aber daran, dass irgendwas geändert wurde. Müsstest du auch in der Berechnung sehen. Da steht einmal was nach altem Recht und dann darunter nach neuem Recht. Die Differenz ist da bei mir sehr hoch und das macht sich anscheinend im Ergebnis bemerkbar. Kommen knapp 300,- € mehr raus als im letzten Jahr - obwohl sich nichts geändert hat von meinen Eingaben.

Viele Grüße
Tanja

Servus Bernd,

würde es Dir was ausmachen, Butter bei die Fische zu tun: Welche Beträge? „Zu hoch“ im Vergleich womit?

Sonst rühren wir hier in einem ziemlich dichten Nebel rum, wie Du der letzten Antwort von Whitby entnehmen kannst, die sich schon wundert, warum 2005 nicht nach dem für 2004 geltenden Recht veranlagt wird, und das Ganze noch mit verstümmelten Zitaten garniert, damit niemand auf die Idee kommt, schlicht mal § 10 EStG alten Rechtes mit der seit 5.07.2004 - 21.07.2004 - 9.12.2004 bekannten aktuellen Fassung zu vergleichen…

Schöne Grüße

MM

Hallo Tanja,
das ist genau mein Problem, es kommt zuviel raus. Was solls, muß mir den ausgefüllten Bogen beim Steuerberater mitgeben lassen, dann sehe ich wo der Fehler liegt.

Danke und Gruß
Bernd

… bei mir hat ein finanzbeamter nachgerechnet und keinen fehler gefunden.

konnte jetzt zuhause mal nachschauen. die differenz kommt bei mir zustande durch:
abziehbarer betrag für versorgungsaufwendungen nach altem recht und jetzt nach neuem recht.

steht auf der 1. seite der steuerberechnung unter einkünfte.

Lösung?
Na wenn das nicht mal wieder der berühmte falsche Eintrag im Mantelbogen Zeile 71 war.

Hier wird oft eine 2 eingetragen, wobei eine 1 für JA hätte eingetragen werden müssen. Folge bei 2 sind 2400 € abziehbarer Höchstbetrag f. Sonderausgaben. Folge bei 1 sind 1500 € abz. Höchstbetrag f. Sonderausgaben (Versicherungen außer Rentenvers.).

Der Text dort fragt nach steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers (§ 3 Nr. ??? 62 oder so EStG). Und die gibt es in Form des Arbeitgeber-Anteils zur Krankenversicherung, AL-Vers., PV etc.

Fazit: eine 1 gehört rein für Arbeiter, Angestellte, Beamte, Renter. Eine 2 für Selbständige. (grobe Darstellung)

mfg

Na wenn das nicht mal wieder der berühmte falsche Eintrag im
Mantelbogen Zeile 71 war.

bei mir zumindest nicht :o)

Servus,

bei mir zumindest nicht :o)

braucht ja auch nicht zu sein. Du hattest ja geschrieben, daß Du eigentlich (ich frage mich, warum) eine Veranlagung 2005 nach dem für 2004 geltenden Recht erwartet hättest. Eine solche „Differenz“ zu rechnen, ist meines Erachtens vollkommen sinnlos.

Der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen ist restlos umgekrempelt worden, und die Fälle, in denen nach Rechtsstand 2005 bei gleichen Vorsorgeaufwendungen der gleiche abziehbare Betrag rauskommt wie 2004, sind überaus selten und ganz zufällig.

Ich frage mich schon ein bissel, was dieser Vergleich 2005/2004 eigentlich bezweckt.

Schöne Grüße

MM

Ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass es durch die Versorgungsaufwendungen zu anderen Ergebnissen wie im letzten Jahr kommt. Nicht mehr und nicht weniger. ;o)