Hallo,
wie hoch sind Sonderausgaben maximal absetzbar. Insbesondere im Zusammenhang mit Kirchensteuer als Sonderausgabe - gibt es hierbei eine Grenze, die man überschreitet, bei der dann eine Erhöhung der Kirchensteuer sich nicht mehr steuermindernd auswirkt ?
Vielen Dank
Mike
hi,
nein, es ist soviel ansetzbar wie gezahlt wurde. tendenziell wirkt sich KiSt als Sonderausgabe also solange aus, wie das „zu versteuernde einkommen“ größer als der grundfreibetrag des § 32a EStG ist und der „gesamtbetrag der einkünfte“ darüber liegt.
tendenziell kann es zu abweichungen nur kommen, wenn ein gewerbetreibender bspw. einem jahr einen hohen gewinn macht und steuern nebst KiSt zahlt, aber im jahr der zahlung dann einen verlust erwirtschaftet. dann wirkt sich die zahlung nicht im jahr der zahlung aus. in dem fall wird aber (wie auch der verlust) die kirchensteuer im vorjahr „zurückgerechnet“.
mfg vom
showbee
Servus Mike,
möglicherweise hast Du hierzu
wie hoch sind Sonderausgaben maximal absetzbar.
noch die ein bissel fummelige Berechnung der maximal abziehbaren Vorsorgeaufwendungen (bis 2004) in Erinnerung.
Die galt (und giltet in radikal vereinfachter Form auch für 2005ff) bloß für Vorsorgeaufwendungen, nicht für Kirchensteuer, Spenden etc.
Es geht um maximal 20 T€ pro Jahr für Altersvorsorge (unter bestimmten Voraussetzungen), davon für 2005 60% abziehbar, künftig jedes Jahr Prozentpunkte mehr.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung etc.): Maximal 2.400 T€, und wenn der StPfl steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen KV und dergleichen, erhält: 1.500 T€.
Schöne Grüße
MM
tendenziell kann es zu abweichungen nur kommen, wenn ein
gewerbetreibender bspw. einem jahr einen hohen gewinn macht
und steuern nebst KiSt zahlt, aber im jahr der zahlung dann
einen verlust erwirtschaftet. dann wirkt sich die zahlung
nicht im jahr der zahlung aus. in dem fall wird aber (wie auch
der verlust) die kirchensteuer im vorjahr „zurückgerechnet“.
Dürfte man dazu eine rechtliche Grundlage erfahren? Gilt nicht § 11 EStG? Scheint eine neue Regelung zu sein. Urteile sind willkommen…
Danke.
Das Urteil widerspricht aber dem vorigen Beitrag…
Nun. egal…
mfg