[USt] Dienstleistung im Ausland erbracht

Meine Frage bezieht sich auf das Thema Umsatzsteuer bei Dienstleistungen die im Ausland erbracht werden. Wie sieht es da mit der späteren Rechnungsstellung aus. Klar ist, dass eine USt-ID benötigt wird, allerdings stellt sich mir die Frage wie das mit den Steuern zu handhaben ist, da ja Beispielsweise in England ein ganz anderes Steuersystem herrscht als in Deutschland.
Ich schätze mal, man darf die Rechnung nur in Netto stellen, aber wie geht es dann weiter? Man muß doch nicht etwa davon in Deutschland die Umsatzsteuer abziehen oder wie geht das von statten?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Vielen Dank

Hallo,

zunächst ist zu klären, ob die „Dienstleistung“ auch steuerlich im Ausland erbracht wurde. Hierzu muss man § 3a UStG genau prüfen. Erst wenn also Ort der sonstigen Leistung in GB liegt, kann und muss eine netto-rechnung erstellt werden. Für die Versteuerung ist dann der Empfänger der Leistung verantwortlich. Stichwort: „Reverse Charge“ für google. Bsp. hier http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktm…

Mfg vom

showbee