[USt] Leistungsempfänger = Steuerschuldner? § 13b

Hallo, angenommen eine Gebäudeeinigungsfirma A erledigt Reinigungsaufträge für Betriebe B,aber auch für andere Gebäudereinigungsfirmen C, würde dann der UStG §13 gelten, den ich leider nicht verstanden habe, müßte dann die Gebäudereinigungsfirma A ihre Rechnungen ohne USt ausstellen, dürfte sie dann trotzdem Vorsteuer abziehen?

Wenn hier aufgrund der Überschrift des Thread der § 13b gemeint sein sollte, ist nicht erklärbar, warum dieser anzuwenden wäre.

Hier sind normal Re. mit USt zu erstellen.

Mehr gibt der Sachverhalt nicht her.

Danke
Ja klar,ich hab da was durcheinander gebracht.
Danke für die schnelle Auskunft.

Gruß Armin

hallo,

der 13b soll ausgeweitet werden auf gebäudereiniger, und zwar ab 01.07.2006 - wird wohl kommen…

dann dürfen keine rg. mehr mit ust ausgestellt werden, unabhängig vom empfänger der rg. - der vorsteuerabzug bleibt „ganz normal“ erhalten

ergebnis wären jede menge „rote“ umsatzsteuervoranmeldungen an das FA

gruß vom inder

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