[ESt] Pflicht Abgabe Steuererkl.: Rente + Vermietg

Mal angenommen ein Ehepaar, beide um die 80, verfügten zusammen über eine Jahresbruttorente von 24000 € und über Mieteinnahmen von € 6000,00.
In der Vergangenheit mussten sie keine Steuererklärung mehr abgeben.

Lebt diese Abgabepflicht der Steuererklärung nun nach dem neuen Alterseinkünftegesetz wieder auf NUR WEIL SIE NEBEN DEN RENTENEINKÜNFTEN auch noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben???

Danke
S

Mal angenommen ein Ehepaar, beide um die 80, verfügten
zusammen über eine Jahresbruttorente von 24000 € und über
Mieteinnahmen von € 6000,00.
In der Vergangenheit mussten sie keine Steuererklärung mehr
abgeben.

Hallo,

die Antwort wie immer: gegebenenfalls! Es kommt nicht auf die schlichten Einnahmen, sondern auf die Einkünfte an.

Bei der Rente wird nur 50% versteuert, also 12.000 EUR im Bsp.

Bei Vermietung wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten versteuert. Also sind von den Mieteinnahmen Werbungskosten abzugsfähig (Abschreibungen, Darlehenszinsen, Hausverwaltung und alles was nicht auf den Mieter als Betriebskosten abgewälzt wurde).

Der Grundfreibetrag 2005 betrug pro Person 7.664 EUR, für Eheleute bei Zusammenveranlagung also 15.128 EUR, nimmt man die 12.000 EUR Renteneinkünfte ab, verbleiben 3.128 EUR.

Hier sollte genau nachgerechnet werden. Tendenziell wird wohl eine Steuererklärungspflicht vorliegen, ob dann wirklich Steuern entstehen wage ich zu bezweifeln, da noch Sonderausgaben (Haftpflicht, Krankenkasse, Unfall) und außergewöhnliche Belastungen (Arztkosten) in Abzug kommen.

Mfg vom

showbee

Vielen Dank für die mehr als schnelle Antwort.

Noch eine Zusatzfrage: Verstehe ich das richtig, dass - falls das Einkommen unter dem Freibetrag bleibt, keine Steuererklärung abgegeben werden muss? Oder muss die nur deswegen abgegeben werden, weil neben den Renteneinkünften noch weitere Einkünfte vorliegen?

Danke
S

Noch eine Zusatzfrage: Verstehe ich das richtig, dass - falls
das Einkommen unter dem Freibetrag bleibt, keine
Steuererklärung abgegeben werden muss?

Hallo,

ja, sobald der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ (also halbe Rente + Überschuss V+V) über 15.329 EUR liegt, ist Steuererklärung abzugeben. Es ist egal, wie sich dieser GdE zusammensetzt.

Geregelt: § 56 I 1a EStDV http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__56.html

Ob dann auch eine Steuer zu zahlen ist, steht erstmal in den Sternen und hängt davon ab, wie weit man über dem Betrag liegt, da man auch erst ab einem „zu versteuerndem Einkommen“ von eben diesen 15.329 EUR Steuern zahlen muss. Aber bei der Berechnung von dem „Gesamtbetrag der Einkünfte“ zum „zu versteuernden Einkommen“ noch diverse Abzüge möglich sind.

Da zwar viele, aber nicht alle Menschen auch solche Abzüge haben (es gibt auch noch Menschen ohne Krankenversicherung und sonstiges), sind die Grenzen gleich.

Mfg vom

showbee

D A N K E !!!

Da zwar viele, aber nicht alle Menschen auch solche Abzüge
haben (es gibt auch noch Menschen ohne Krankenversicherung und
sonstiges), sind die Grenzen gleich.

Nicht vergessen: den Sonderausgabenpauschbetrag von hier 72 €. Den bekommt jeder.