Folgender hypothetischer Fall:
Unternehmer U hat vor drei Jahren für seine Kinder K1 und K2 Lebensversicherungen zu ihrer Altersvorsorge abgeschlossen. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter im Todesfalle ist bei beiden Verträgen U, versicherte Person und begünstigter im Erlebensfalle sind K1 bzw. K2.
Sind die Beiträge zu diesen Verträgen Vorsorgeaufwendungen für U ?