die Finanzverwaltung kürzt voll. Ein Euro Verdienst der sv-pflichtig war und schon setzt sie die volle Brechstange an. War m.E. genauso Gegenstand von BFH Verfahren wie auch die Trennung zwischen Eheleuten, wenn nur einer sv-pflichtig war.
Habe eben noch schnell das gefunden, der BFH hats gekippt: BFH v. 26. 2. 2004 - XI R 54/03 ( BStBl 2004 II S. 720 ) - Ist natürlich nur relevant für Veranlagungszeiträume bis 2004!