nehmen wir mal an, die bank behält von einem festverzinslichen wertpapier bei endfälligkeit von der rückzahlung der einlage (nicht von den zinsen) einen zast-betrag ein
wie kann das zustande kommen - dachte immer es werden nur die erträge besteuert ?
wird ein Fehler der Bank sein! Vom Vollbetrag wird nur einbehalten, wenn es eine Nullzins-Geschichte ist und sozusagen die Wertsteigerung des Anteils den Zins repräsentiert.
Kannst du mal die WKM des Papiers und der kurs zu dem es
gekauft wurde mitteilen !!
Gruss
Börsenfan1968
hi,
ja, mache ich gleich morgen - habs jetzt nicht parat… bitte nochmal reinschauen
gruß inder
moin,
nehmen wir mal an, die bank behält von einem festverzinslichen
wertpapier bei endfälligkeit von der rückzahlung der einlage
(nicht von den zinsen) einen zast-betrag ein
wie kann das zustande kommen - dachte immer es werden nur die
erträge besteuert ?
Da es sich bei dem vorgelegten Fall doch sicherlich nur um eine allgemein gestellte Frage handelt, die keinen persönlichen Fall berührt, dürfte es wohl auch unerheblich sein, welche WKN hier zu Grunde liegt.
Um einen Verstoß gegen FAQ:1129 zu unterbinden, habe ich hier abgeschlossen.
Nööö, wenn das Papier zu den Finanzinnovationen gehört, dann wird § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG gezogen und auf den Rückzahlungspreis ZASt einbehalten, siehe als Beispiel WKN NLB0V1.
Reicht das als Antwort ?!?!?!
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wird ein Fehler der Bank sein! Vom Vollbetrag wird nur
einbehalten, wenn es eine Nullzins-Geschichte ist und
sozusagen die Wertsteigerung des Anteils den Zins
repräsentiert.
Falsch !!! Siehe § 20 EStG… Stichwort Finanzinnovationen. Das können auch ganz „normale“ Festverzinsliche sein !!!