Ich habe vor langer Zeit ein Buch gelesen über außergewöhnliche Steuerersparnisse.
Darin wurde beschrieben, daß Muslime (also, wegen ihrer religiöser Zugehörigkeit) mit Zweitfrauen hier in Deutschland einen gewissen Teil der Kosten als außergewöhnlichen Belastungen absetzen können.
Um welche Kosten könnte es sich handeln?
Da ich selber Christin bin, ist die Frage nur aus Neugierde gestellt - nicht aus persönlicher Interesse.
Hallo,
was es so für Bücher gibt… war nicht der Konz, oder? *lol*
Die einzige Sache die ich mir vorstellen könnte, wäre Unterhalt nach § 1615l BGB (Unterhaltsanspruch von Mutter an den Vater aus Anlaß der Geburt eines gemeinsamen Kindes). Wenn nun ein „Vielweiberer“ bei 10 verschiedenen Frauen 10 Kinder hat, ist er den Müttern seiner Kinder zum Unterhalt verpflichtet (4 Monate vor bis 3 Jahre nach der Geburt). Diese Unterhaltszahlungen kann der Vater natürlich als aussergewöhnliche Belastung geltend machen.
Das ist aber keine "Muslimen"Klausel, auch echte „Christen“ können das ansetzen, ob man Kinder von verschiedenen Müttern mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann interessiert das Steuerrecht nicht. Das deutsche Einkommensteuerrecht unterscheidet nicht zwischen Religionen, Bräuchen, Riten oder Sitten. Alle Steuerpflichtige eint dass sie nach ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.
Mfg vom
showbee
Korrektur
Muss natürlich:
Unterhalt nach § 1615l BGB (Unterhaltsanspruch der Mutter
gegen den Vater aus Anlaß der Geburt eines gemeinsamen Kindes).
heißen!