Hallo,
welche Umsatzsteuerbeträge kann ein Gewerbetreibender von Finazamt zurückbekommen?
Beispiel:
Der Selbständige hatte einen Umsatz von 1160,00 EUR (1000,00 EUR + 16% USt) im Monat Januar.
Er muss an das Finanzamt 160,00 Umsatzsteuer abführen.
Er hat aber auch bei anderen Lieferanten Waren eingekauft und hat dafür 50 EUR Umsatzsteuer an die Lieferanten bezahlt. Diese 50 EUR kann er von den 160 EUR abziehen und muss nur noch 110 EUR an das Finanzamt abführen.
Aber was ist mit anderen Kosten z.B. Porto, oder Bahnfahrkarten. Kann er die Umsatzsteuer aus diesen Belegen ebenfalls von seinen erhaltenen 160 EUR abziehen.
Aber was ist mit anderen Kosten z.B. Porto, oder
Bahnfahrkarten. Kann er die Umsatzsteuer aus diesen Belegen
ebenfalls von seinen erhaltenen 160 EUR abziehen.
Hallo,
alle Vorsteuerbeträge, die auf Betriebsausgaben entfallen sind abzugsfähig. Wenn also die Bahnfahrt betrieblich veranlasst war, ist Vorsteuerabzug möglich. Genauso aus dem Briefpapier. Aber obacht: in Porto (Brief) ist keine Umsatzsteuer enthalten, also kein Abzug. Bahnfahrten im Ortsbereich sind meistens nur 7% enthalten und last but not least ist immer auf korrekte Rechnung zu achten. Nur mit der gibts den Abzug. Kontoauszug als Zahlungsnachweis reicht nicht aus.
Mfg vom
showbee
Showbee…das ist so nicht richtig…
Für Dauerschuldverhältnisse kann der Kontoauszug zum Vorsteuerabzug genügen, wenn im Vertrag bzw. einer Rechnung die notwendigen Angaben enthalten sind und so der Vorsteueranteil dargestellt ist (Vorsteuer aus Leasingrate z.B.)
Hallo,
natürlich, dann hast du ja in einem Vertrag die Rechnung… m.E. ist das Sonnenklar!
Mfg vom
showbee
Hi,
klar ist das sonnenklar - wollemer uns noch über Fahrkarten unterhalten, oder ist das zu blöd?
Schöne Grüße
MM
klar ist das sonnenklar - wollemer uns noch über Fahrkarten
unterhalten, oder ist das zu blöd?
Hi,
ne, aber vielleicht über Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen von Durchschnittsbesteuernden Forstwirten, Rechnungen mit Bauabzugsteuer oder Rechnungen nach § 13b… oder oder oder
Gruss vom
showbee
ich bin mal davon ausgegangen, dass das dem ursprünglichen Fragensteller eventuell nicht so ganz klar war…die Frage war ja sehr allgemein gehalten