[ESt] Steuererklärung bei getrennt Lebenden - wie?

Danke schon mal vorab für’s Durchlesen.

Ein seit Jahren verheiratetes Ehepaar hat sich getrennt (02.01.2006 offiziell getrennt).
Die gemeinsame 18 jährige Tochter ist schwanger und lebt bei der Mutter, das Baby später auch.

Beide Ehegatten haben seit 1/06 Steuerklasse IV, Verdienst ungefähr gleich.

Der Ehemann hat noch Einkünfte aus Rats- und Kreistagsentschädigung, die im Lohnsteuerjahresausgleich noch versteuert werden müssen.

Wie sollte der Lohnsteuerjahresausgleich für 2006 aussehen?
Getrennt beantragen? Er hat die Nebeneinkünfte, die versteuert werden müssen und sie die „Kinder“.

Wäre es möglich, das die Frau in 2007 Steuerklasse II beantragt, er bekommt 1 und für die Steuerklärung 2006 wird die getrennte Veranlagung beantragt.Die Frau hätte dann den Ausgleich für die „Kinderbelastung“ und er versteuert seine Nebeneinkünfte selbst.
Ist da irgendwo ein Denkfehler?

Danke

Marion

Auch wenn ich kein Steuerexperte bin, habe ich mich mit dieser Frage beschäftigen müssen. Mein Rat: In 2006 noch die gemeinsame Veranlagung und untereinander zu einem Ausgleich kommen, das wird günstiger, als die getrennte Veranlagung, weil die Eheleute dann nach der Splittingtabelle versteuert werden. Für 2007 haben sie keine Wahl, da sie in 2007 keinen Tag mehr zusammen leben werden. Da müssen die Eheleute sich getrennt veranlagen lassen (Grundtabelle).

Auch wenn ich kein Steuerexperte bin, habe ich mich mit dieser
Frage beschäftigen müssen. Mein Rat: In 2006 noch die
gemeinsame Veranlagung und untereinander zu einem Ausgleich
kommen, das wird günstiger, als die getrennte Veranlagung,
weil Ihr dann nach der Splittingtabelle versteuert werdet. Für
2007 habt Ihr keine Wahl, da Ihr in 2007 keinen Tag mehr
zusammen leben werdet. Da müßt Ihr Euch getrennt veranlagen
lassen (Grundtabelle).

Danke für die schnelle Antwort. Ich beschäftige mich auch nur ungern mit den Trennungsfolgen.
Wie kann denn die Ehefrau berechnen, welche Steuern sie und welche der Ehemann bei getrennter Veranlagung hätten zahlen müssen.Da die Nachzahlung ja vermutlich Folge des „Nebenverdienstes“ sein wird und sie die Kinder im Haushalt hat, hat sie natürlich keinen Bock, seine Steuern nachzuzahlen.
Gibt es da so Steuerrechner oder bleibt nur der Weg zum Steuerberater?
Marion

Mein Rat: In 2006 noch die
gemeinsame Veranlagung und untereinander zu einem Ausgleich
kommen, das wird günstiger, als die getrennte Veranlagung,
weil Ihr dann nach der Splittingtabelle versteuert werdet.

Hallo,

das ist ein mutiger Schuß ins Blaue! Der Sachverhalt sagt deutlich aus, das gleich hohe Einkünfte bei den Ehegatten vorliegen. Wo soll da ein Vorteil mit der Splittingtabelle herkommen???

Fragend:

showbee

Dir auch vielen Dank für’s Lesen.
Was, um Himmels willen, ist eine Splittingtabelle und was macht die ?
Heißt das, die Einkommen werden zusammengerechnet und auf beide gleichmäßig für die Berechnung der Steuer aufgeteilt.
Dann hätte der Ehemann auch die „Kindervorteile“ und seine Nebeneinkünfte?
Hm?

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da wäre dann eine handelsübliche software anzuraten *g*…ic habe schon jahrelang nicht mehr die Steuern „zu Fuß“ gerechnet, d. h. die ESt.

Im übrigen…m. W. kommt eine gemeinsame Veranlagung Getrenntlebender gar nicht in Betracht…es sei denn Ihr seid so böse und verheimlicht das vor dem FA, was aber theoretisch Sanktionen auslösen kann

Servus Zardoz,

Im übrigen…m. W. kommt eine gemeinsame Veranlagung
Getrenntlebender gar nicht in Betracht

doch:

(1) im Jahr der Trennung immer
(2) auch noch danach, wenn die Trennung nicht auf Dauer angelegt ist

Einzelheiten stehn in § 26 EStG.

Schöne Grüße

MM

Ist denn gemeinsame Veranlagung in der Regel günstiger für beide?
Die gemeinsame Veranlagung ist im Trennungsjahr auf jeden Fall möglich, im Jahr danach auch noch, wenn ein „Versöhnungsversuch“ stattgefunden hat. (Soviel hab ich mir im Internet schon mal zusammen gesucht)
M

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus Mariell,

man braucht sich für diese Operation allein keine Software käuflich anschaffen. Wenn man die Steuererklärung mit Elster erfasst und übermittelt, genügt es, die Veranlagung für jeden der beiden und für beide zusammen zu simulieren und dann festzustellen, welche Steuerbelastung jeweils rauskommt.

Wenn die Steuerbelastung für beide zusammen minimiert werden soll, empfiehlt es sich, Gefühle wie „kein Bock, für den mit zu bezahlen“ so weit wie möglich auszublenden. Daran gewinnt in der Regel bloß der Fiskus.

Schöne Grüße

MM

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Servus Mariell,

man braucht sich für diese Operation allein keine Software
käuflich anschaffen. Wenn man die Steuererklärung mit Elster
erfasst und übermittelt, genügt es, die Veranlagung für jeden
der beiden und für beide zusammen zu simulieren und dann
festzustellen, welche Steuerbelastung jeweils rauskommt.

Wenn die Steuerbelastung für beide zusammen minimiert werden
soll, empfiehlt es sich, Gefühle wie „kein Bock, für den mit
zu bezahlen“ so weit wie möglich auszublenden. Daran gewinnt
in der Regel bloß der Fiskus.

Schöne Grüße

MM

So sehe ich das auch. Also vermutlich gemeinsame Veranlagung für 2007 und 2008 (wegen Versöhnungsversuch) und über Elster ausrechnen, wer was hätte zahlen müssen.
Danke, mal sehen, ob das so klappt.

Marion

Servus,

Die gemeinsame Veranlagung ist im Trennungsjahr auf jeden Fall
möglich, im Jahr danach auch noch, wenn ein
„Versöhnungsversuch“ stattgefunden hat.

Vorsicht! Hier handelt es sich bereits um Interpretationen. Der Teil höchstrichterlicher Rechtsprechung, der ohne weitere Klimmzüge gegenüber dem Fiskus vertreten werden kann, ist in den ESt-Richtlinien (gekürzt) zusammengefasst. Im vorliegenden Fall gehts um Abschnitt 174 EStR und den dazugehörigen Hinweis H 174. - In der Tat sind diese aber auch ziemlich „getrenntenfreundlich“, aber unbedingt im Original lesen.

Wenn man Rechtsprechung oder Kommentarmeinungen gegen den Fiskus durchsetzen will, muss man immer überlegen, ob der Aufwand zum erhofften Ertrag passt.

– Die Zusammenveranlagung bietet relativ größere Vorteile, wenn das zu versteuernde Einkommen für jeden einzeln gerechnet sich stark unterscheidet, und relativ kleinere, wenn es sich wenig unterscheidet. Die Einkünfte spielen vor allem eine Rolle, seit 2005 darf man auch die Vorsorgeaufwendungen wieder etwas genauer anschauen.

Schöne Grüße

MM

Vermutlich werde ich also um einen Steuerberater nicht rumkommen.Hört sich alles ziemlich kompliziert an.
Wäre wahrscheinlich einfacher, die Trennung gar nicht anzugeben(war jetzt nicht ernst gemeint)
Marion

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Lass dich nicht verwirren.

Die Richtlinie 174 gibt es nicht (mehr).

Nachzulesen jetzt in Richtlinie 26.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[AO] Antrag auf Aufteilung einer Gesamtschuld
Hi !

gemeinsame Veranlagung und untereinander zu einem Ausgleich
kommen, das wird günstiger, als die getrennte Veranlagung,

Das Gesetz (Abgabenordnung) sieht sogar noch etwas viel besseres vor. Es nennt sich „Antrag auf Aufteilung einer Gesamtschuld“. Es kann also die (in den allermeisten Fällen) günstigere Zusammenveranlagung gewählt werden. Die dann insgesamt gegen beide Ehegatten festgesetze Steuerschuld wird anschließend anteilig danach aufgeteilt, wieviel jedem einzelnen Ehegatten zuzurechnen ist.
Bei diesem Verfahren ist es durchaus möglich, dass ein Ehegatte eine Erstattung erhält, während für den Anderen eine Nachzahlung festgesetzt wird.

BARUL76

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Danke schon mal vorab für’s Durchlesen.

Angenommen ein seit 26 Jahren verheiratetes Ehepaar hat sich
getrennt (02.01.2006 offiziell getrennt)
Die gemeinsame 18 jährige Tochter ist schwanger und lebt bei
der Mutter, das Baby später auch.

Beide Ehegatten haben seit 1/06 Steuerklasse IV, Verdienst
ungefähr gleich.

Der angenommenen Ehemann hat noch Einkünfte aus Rats- und
Kreistagsentschädigung, die im Lohnsteuerjahresausgleich noch
versteuert werden müssen.

Wie sollte der Lohnsteuerjahresausgleich für 2006 aussehen?
Getrennt beantragen? Er hat die Nebeneinkünfte, die versteuert
werden müssen und sie die „Kinder“.

Wäre es möglich, das die Frau in 2007 Steuerklasse II
beantragt, er bekommt 1 und für die Steuerklärung 2006 wird
die getrennte Veranlagung beantragt.Die Frau hätte dann den
Ausgleich für die „Kinderbelastung“ und er versteuert seine
Nebeneinkünfte selbst.
Ist da irgendwo ein Denkfehler?

Danke

Marion