an FAQ:1129 angepasst (MOD)
Hallo,
Kann man Wohngebäude und Autoversicherung absetzen (wenn ja, wo kommt das hin?)
Muss ein Angestellter/Arbeitnehmer in Sonderausgaben Zeile 70 die Nummer 1 angeben?
Gruß
BERnd
an FAQ:1129 angepasst (MOD)
Hallo,
Kann man Wohngebäude und Autoversicherung absetzen (wenn ja, wo kommt das hin?)
Muss ein Angestellter/Arbeitnehmer in Sonderausgaben Zeile 70 die Nummer 1 angeben?
Gruß
BERnd
Hallo,
Kann man Wohngebäude und Autoversicherung absetzen (wenn ja,
wo kommt das hin?)
Nur Haftpflichten, keine Sachversicherungen (Brand, Wasser, Kasko)!
Mfg vom
showbee
Khz-Haftpflichversicherung ist Sonderausgabe und als solche beschränkt abzugsfähig.
Kosten für selbstgenutzte Wohngebäude sind nicht abzugsfähig, für vermietete schon. Dann muß aber der Überschuß von Einnahmen und Ausgaben aus der Vermeitung ermittelt und versteuert werden
Kosten für selbstgenutzte Wohngebäude sind nicht abzugsfähig,
für vermietete schon.
Hi,
ich denke, das „Wohngebäude - und Autoversicherung“ gemeint war 
Gruss vom
showbee
Muss ein Angestellter/Arbeitnehmer in
Sonderausgaben Zeile 70 die Nummer 1 eingegeben?
Ja korrekt.
Kann man Autohaftpflicht absetzen?
Gibt es einen Pauschbetrag für Arbeitsmittel von 200 Euro? Kann man das eintragen auch wenn man nichts zum absetzen hat?
Gruß
Bernd
mit der Autohaftpflicht hat sich erledigt
Arbeitsmittel Pauschal 200 Euro ist das O.k.
In Hessen ist es so:
Nichtbeanstandungsgrenze:
Arbeitmittel 110 €
Kontogebühren 16 €
Ich hörte bereist von Abweichungen in den Ländern, aber normalerweise sind dies Anweisungen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder.