Hallo Miteinander
Mal angenommen ein verspäteter Steuererklärer findet auf seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2004 in den Zeilen 10-13 Beträge eingetragen. Müssen diese Beträge in den Zeilen 8-10 in Anlage N eingetragen werden?
Besten Dank für die Auskunft
Armin
Ab Zeile 14 würde besser passen.
Hallo??? Ich meinte das Formular 2004! Ab Zeile 14 gehts da um „steuerfreien Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass“!
Edit hab grad mal noch in das 2005er Formular geschaut: Dort fallen die Einträge in Zeile14 unter die selbe Rubrik wie 2004 in Zeile 8 -11.
Dank Dir Gruß Armin
2004 aber ab Zeile 9, es sind ja keine Versorgungsbezüge
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