[GewSt] Software: entwickeln/Verkauf Steuerpflicht

Hallo,

ein freiberuflich tätiger Software-Entwickler möchte mit einem Partner zusammen eine Gesellschaft (wahrscheinlich zunächst eine GbR) gründen, um eine standardisierte Software zu vermarkten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Vertrieb.

Vor dem Hintergrund der Gewerbe-Besteuerung stellt sich nun die Frage, ob der Freiberufler-Status in jedem Fall erhalten bleibt. Welche Bedeutung hat die Nähe der Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft zur Tätigkeit als Freiberufler?

Vielen Dank für eine Antwort.

Gruß aus München
Harry

Servus Harry,

daß die beiden sich als Personengesellschaft betätigen, ist nicht von vornherein schädlich. Die Tätigkeit selber, Vertrieb von Standardsoftware, schon.

Wenn es um selbst entwickelte Software geht, für die die beiden auch Wartung/Upgrade, Hotline, eventuell Customizing besorgen, gibt es wohl Chancen auf freiberufliches Wirken, wenn der pure Vertrieb ohne die anderen Leistungen nicht funktionieren würde, und wenn die anderen Leistungen die Qualifikation eines „Studierten“ erfordern.

Wenn beide auch „Studierte“ sind (hier die Auswirkung der GbR: Ein Autodidakt kann die ganze Suppe verderben, wenn die Tätigkeit nicht eindeutig „informatikerartig“ ist), rückt das „Gesamtbild“ wohl auch noch eher in die Nähe der freiberuflichen Tätigkeit.

Aber insgesamt schauts nicht so toll aus.

Wenn die GbR nicht grad in einer Stadt mit so einem Hebesatz wie München sitzt, machts allerdings an der Steuerbelastung selber eher nichts aus, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Und Bilanzieren täte ich im Fall einer GbR sowieso, nicht bloß „für die Steuer“: Wie will man sonst wissen, wem was zusteht, wenn die Kiste im Streit auseinandergehen sollte?

Schöne Grüße

MM

Servus Martin,

vielen Dank erstmal für die erschöpfende Auskunft. Allerdings bin ich nicht sicher, ob ich die Frage richtig formuliert habe.

Also, dass die Personengesellschaft als Gewerbetreibender tätig ist (und somit gewerbesteuerpflichtig) setze ich einmal voraus. Was vielleicht nicht richtig rauskam ist, dass der Freiberufler durchaus weiter sein „altes Geschäft“, nämlich ein reines Projektgeschäft parallel betreibt.

Hattest du das so verstanden?

Danke + viele Grüße
Harry

Hallo,

Hattest du das so verstanden?

nein - ich hatte geglaubt, die Frage bezöge sich auf den Freiberuflerstatus der GbR.

Der einzelne Beteiligte kann ohne weiteres unabhängig von der gemeinsamen Vertriebstätigkeit weiterhin freiberuflich tätig sein, ohne daß das gemeinsam betriebene Gewerbe „abfärben“ würde. Voraussetzung ist eine klare Trennung der Vermögenssphären und auch des laufenden Geschehens.

Das wird unter Umständen fummelig, wenn z.B. Büroausstattung oder -kapazität für beide Aktivitäten genutzt wird: Da muss die GbR mit dem Einzelkämpfer ziemlich konkret verkarten, wer was wofür bekommt, und das dann auch so durchführen.

Schöne Grüße

MM