[ESt] Betreuungskosten für Kinder - Neuregelung?

Hallo!

Ich habe gelesen, dass heute im Bundestag über das sog. Wachstumspaket entschieden wird.

Demnach sollen zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Für Doppelverdiener und Alleinerziehende soll dabei eine Obergrenze von 4000 Euro im Jahr gelten. Ist ein Partner zu Hause, wird der Steuervorteil nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren gewährt.

Nun meine Frage: Wenn einer der Partner Student ist, gilt dann dieses auch?
Oder ist Studentsein=Zuhausesein?

Danke!
VG
Catrin

Hallo Catrin,

es soll m.E. über

http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/…

beschlossen werden…

In § 4f EStG-Entwurf heißt es:

„Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des
Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, die wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen, … bei der Ermittlung der Einkünfte … abgezogen werden. Im Falle des Zusammenlebens der Elternteile gilt Satz 1 nur, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.“

Zum einen sieht man hier schon wieder die m.E. miese und schlampige Arbeit des Entwurfes. Kinderbetreuungskosten werden im Bereich der Gewinnermittlung genannt und die Werbungskostenregelung (§ 9-Entwurf) erklärt entsprechende Anwendung. Das ist wieder ein Beitrag zu erhöhter Undurchsichtigkeit des Gesetzes.

Jipppiiieeh!

Aber, es ist auch zu lesen das nur „Erwerbstätigkeit“ zählt. Leider nutzt das Gesetz den Begriff nicht an anderer Stelle, also werden wieder alle im „dunkeln tapern“. Meint diese Norm nun „Einkünfteerzielung“ (also Tätigkeiten die zu Steuereinnahmen führen)? Oder ist Studium auch sozusagen auf zukünftige Erwerbstätigkeit angelegt?

Die Regierungsbegründung lässt aber erwarten, das nur „arbeitende Bevölkerung“ in den Genuß der Regelung kommt.

Zitat: „Bei Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur Aufwendungen, die 1.000 Euro je Kind übersteigen, abgezogen werden. Damit wird berücksichtigt, dass z.B. Kosten für den Besuch eines Kindergartens bei allen Eltern anfallen, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht.“

Hieraus kann m.E. abgeleitet werden, dass Studenteneltern von der Regelung ausgenommen sind. Aber klar kommt das nicht zum Ausdruck. M.E. ist die Regelung auch großer Murks, aber das ist eine Diskussion eher für die Politikbretter im Forum.

Gruß vom

showbee