[EÜR] Dahrlehnsvertrag mit den Eltern

Hallo, ein Sohn möchte von seinen Eltern ein Dahrlehen für eine Existenzgründung haben. er ist bei einer Firma angestellt und nicht finanziell von den Eltern abhängig. er hat aber keine Sciherheiten die er den Eltern anbieten kann (Ausser ein angemeldetes Patent?)
Der Entwurf des Sohnes für den Vertrag sieht folgendermassen aus:

Dahrlehensvertrag
Zwischen den

Eheleuten
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
12345 musterhausen
und

Sohn
xxxxxxxxxxxxxx
23456 Musterwald
über eine Gesamtsumme von

5000 €.

Unter folgenden Bedingungen:
Der Zinssatz beträgt 8 %.
Zeitpunkt der Auszahlung ist der 10.03.06.
Laufzeit des Vertrags 36 Monate.
Fälligkeit der Rückzahlung ist der 10.03.09
Rückzahlung erfolgt in 36 Raten über 3 Jahre.
Rate und Zinsen werden am 1. des Monats fällig.
Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

__________________________ _____________________________
Datum, Ort, Datum, Ort,
Eheleute Sohn

Hätte dieser Vertrag for dem Finanzamt bestand?

Gruss
tql4u!

[EÜR] Vertrag unter nahen Angehörigen
Hi !

Der Grundsatz im Steuerrecht lautet, dass sämtliche Verträge, die ein Steuerpflichtiger abgeschlossen hat, erst mal anerkannt werden. Von diesem Grundsatz sind mir nur zwei große Ausnahmenpunkte bekannt. Der eine ist § 42 AO (Mißbrauch rechtlicher Gesatltungsmöglichkeiten) und der zweite sind die "verträge unter Angehörigen.

Bei der zweiten Gruppe kommt es im Wesentlichen darauf an, dass der Vertrag:

  • fremdübliche Konditionen enthält (zumindest aber erklärbar ist, wieso Abweichungen vorhanden sind)
  • so wie abgeschlossen auch nachprüfbar eingehalten wird.

Bei Zahlungsströmen (wie im vorgelegten Fall) sollten diese also möglichst über Bankkonten abgewickelt werden.
Ob der Zinssatz und die Tilgungsdauer auch unter fremden Dritten üblich ist, kann ich nicht beurteilen. Hierzu sollten vielleicht mal Bänker befragt werden. Besicherung des Darlehens dürfte bei der anvisierten Höhe auch unerheblich sein. Wie es mit Vorfälligkeitsentschädigungen aussieht, weiss ich auch nicht, halte diese aber bei der Höhe des Betrages nicht für klärungsbedürftig. Könnte aber sicherlich auch in den Vertrag mit aufgenommen werden.

BARUL76

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