Wohin mit den KOsten und Zinsen in der Steuererklärung die für ein Darlehen gezahlt worden sind?
Danke
Bernd
Wohin mit den KOsten und Zinsen in der Steuererklärung die für ein Darlehen gezahlt worden sind?
Danke
Bernd
Servus Bernd,
wofür ist das Darlehen aufgenommen worden?
Schöne Grüße
MM
Für Baufinanzierung
Gruß
Bernd
Servus Bernd,
nächster Wurm:
Objekt selbst genutzt / vermietet-verpachtet?
Objekt im Betriebsvermögen / Privatvermögen?
(Das Ende der Nase ist schon in Sicht!)
Schöne Grüße
MM
Hi !
Die Frage von Martin zielte eher darauf ab, ob das Darlehen dafür verwendet wird, eine Einkunftsquelle aufzutun. Wenn also ein Eigenheim (eigengenutzt) finanziert wird, so sind die Zahlunen in der Einkommensteuer-Erklärung nicht berücksichtigungsfähig.
Sollte aber eine vermietete Immobilie finanziert werden, so handelt es sich möglicherweise um Werbungskosten bei den EInkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V zweite Seite).
BARUL76
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Hallo,
A geht zum LOhnhilfeverein , A bekommt 130 Euro mehr Rückerstattung als in diesem Jahr. Alter Steuerbescheid Arbeitsmittel mit 200 Euro abgezogen. Es gab aber keine Arbeitsmittel. Da gibt es wohl kleine legale Tricks
und es wird nicht so kontrolliert, wenn es vom „Steuerberater“ kommt.
Eigennutzug ist nun klar.
Danke
Bernd
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gibt es eine Nichtbeanstandungsgrenze für Arbeitsmittel in Höhe von 110 €. Für Reinigung bei Uniformträgern können zusätzlich noch 77 € angesetzt werden.
Diese Regelung sollte eigentlich wegen gleichmäßiger Besteuerung im gesamten Bundesgebiet eingehalten werden. Ich hörte aber, dass dem nicht so ist.
Zumindest kann ich hier sicher mitteilen, dass o. g. im Bundesland Hessen noch heute angewandt wird.
Die Sache mit dem Darlehen hat sich wohl erledigt?
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Servus Oerdiz,
die 200 € stammen nach meinem Dafürhalten von einem über vierzigjährigen Sachbearbeiter, der im Eifer des Gefechts „200 DM“ abgehakt hat, so wie ers in früheren Jahren ein paar tausend Mal gemacht hat.
Wieviel und ob überhaupt was von den früheren 30 DM für Kontoführungsgebühren heut noch übrig ist, wo die meisten Arbeitnehmerkonten eh auf diese oder jene Weise gebührenfrei sind, weiß ich nicht zu sagen. Aber selbst mit sowas wie 18 € angesetzt täte das zusammen mit den 110 für Arbeitsmittel noch keine 200 voll machen.
Schöne Grüße
MM
Seltsam ist nur, dass auch die WISO Software noch immer Pauschalen (die es ja nicht sind sondern NB-Grenzen) auswirft und zwar 102 pauschal für Arbeitsmittel und 102 € pauschal für Reinigung und dann immer eine pauschale Abschreibung von 100 €…
tja so ist das… und das ist der Testsieger?
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Tschä -
ist sich die Kasche: Wer hat jetzt Recht? Die obersten Finanzbehörden oder die Macher von WISO? Hammer die Veranlagung auch schon privatisiert?
Und warum kostet die Reinigung bei Uniformträgern weniger als bei anderen StPfl?
Und warum erzählst Du manchmal diese, manchmal jene Beträge? Opel Astra hat sich erst kürzlich darüber beklagt, wie hier die armen Fragesteller immer verwirrt werden, sach doch mal was, bitte, bevor hier alle durchdrehen wegen meiner wirren Delirien!
Und was soll da genau abgeschrieben werden? Uneinbringliche Forderungen ggü. dem Arbeitgeber ja wohl nicht?
Für ein wenig Nachhilfe dankt
MM