a) Wenn ein Gewerbler (mit UST-ID) auf seiner Homepage für Amazon wirbt, und er dafür dann ab und zu Prämien erhält, sind das bei ihm „nicht steuerbare Umsätze (§ 3a Abs. 4 Nr. 14)“
Das war hier im Forum ja schon ausführlich Thema.
Aber, das war m. W. noch nicht Thema:
Wohin - in welche Zeile(n) - kommt das in der USt-Voranmeldung?
Zeile 41 Feld 60?
b) Wenn er etwas gewerblich bei ebay oder Amazon verkauft und die ihm dann Gebühren ohne MwSt berechnen, ist das für den Gewerbler eine „nach § 13 b UStG anzumeldende Steuer, die auch als Vorsteuer wieder geltend gemacht werden kann“.
(siehe FAQ http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..)
In welche Zeilen der USt-Voranmeldung muss das?
Zeile 48 Felder 73 und 53
und
Zeile 58 Feld 67?
Gruß JoKu
P.s.: Es wäre nett, wenn die Antwort auf Frage b) auch in der o.g. FAQ ergänzt würde.
Falls dafür mal Zeit ist.
a) Der Leistungerbringer (der das Geld ohne USt aus dem EU auslandbekommt) schreibt den erhaltenen Betrag in Zeile 5?
und die USt kommt in der EÜR gar nicht vor, weil weder wiklich erhalten noch wirklich ans FA abgeführt?
b) Ein Leistungerbringer (der für eine Leistung ohne USt zahlt):
Betrag mit dazu in Zeile 17?
Und falls er für eine Leistung aus nicht-EU EInfuhrumsatzsteuer zahlt:
Betrag in die Zeile 49?