Folgender Fall:
Frau und Herr A sind verheiratet, 1 Kind, die Frau ist teilzeit berufstätig. Lohnsteuerklasse III/V sidn bisher die beste Wahl gewesen, allerdings belaufen sich die Erstattungen vom FA nach der Steuererklärung immer auf etwa 10,- €
Wenn man auf IV/IV wechselt, müßte Frau A wegen des geringen Verdienstes weder Lohnsteuer, Soli noch Kirchensteuer bezahlen. Die Werbungskosten von Frau A würden aber im bisherigen Umfang erhalten bleiben. Kann man diese dann weiterhin über die Steuererklärung (gemeinsame Veranlagung) absetzen oder geht das nicht mehr weil Frau A keine Lohnsteuer bezahlt hat??
Bei unverheirateten Eltern (dann hätte Frau A Lohnsteuerklasse I) wären die Kosten dann ja nicht absetzbar, da sie in der Lohnsteuerklasse I ja auch keine Lohnsteuern bei dem geringen Verdienst entrichten müßte.
Ich hoffe, es kann mir jemand dazu einen Hinweis geben.
Vielen Dank im vorraus
Silke