Ein Angestellter fährt täglich mit seinem privaten PKW zur Arbeit. Der Arbeitgeber stellt für die Angestellten Tiefgaragenparkplätze zur Verfügung.
Durch Unachtsamkeit schrammt der Arbeitnehmer beim Einparken morgens in der Tiefgarage einen Stützpfeiler.
Schaden entsteht dabei nur am eigenen Fahrzeug des Arbeitnehmers.
Kann der Arbeitnehmer die Instandsetzungskosten dieses Schadens steuerlich geltend machen?
Wenn ja, welche Nachweise etc. sind hierfür notwendig?
Vorlage der Rechnung der Reparatur und genaue Erläuterung sind notwenig. U. U. schickt das FA noch einen Fragebogen. Um dies zu verhindern und um dadurch eine schneller Bearbeitung zu ermöglichen ist es sinnvoll, alle notwendigen Angaben bereits formlos zu erläutern z. B. Zeit des Unfalls, Ort etc.