Hallo,
Person A , selbständig, und Person B, im öffentlichen Dienst, nicht verheiratet, wollen an ihrem Haus einen Anbau ansetzen. Gibt es für beide steuerliche Absetzmöglichkeiten ?
In wie weit bringt Wohnraumschaffung, beide haben einen 18 Monate alten Sohn zusammen, steuerliche Vorteile ? Und was für wen von beiden ?
Die Förderungen vom KfW können sie nicht nutzen, da das alte Haus schlecht isoliert ist und sie dieses nicht im Zuge des Umbaus auch noch finanzieren wollen…
Das alte Haus wird seit 8 Jahren abbezahlt und bekommt keinerlei Eigenheimzulage o.Ä. mehr.
Auf Antwort warten,
Peter
Bei Eigennutzung gibt es außer der abgeschafften Eigenheimzulage nichts, was steuerlich von Belang wäre. Denkmalschutz und sowas liegt ja anscheinend auch nicht vor.
Fazit: das Schaffen von privat genutzen Wohnraum ist steuerlich gesehen nicht ansetzbar.
Hi !
Wie oerdiz bereits feststellte, wird die Schaffung von Wohnraum durch den Gesetzgeber nicht mehr gefördert. Was allerings (eingschränkt noch) gefördert wird, ist die Schaffung von Arbeitsraum.
Wenn also für den freiberuflich tätigen Mann ein Arbeitszimmer errichtet wird, können die Kosten hierfür in der Gewinnermittlung angesetzt werden. Wie es erreicht werden kann, dass die Kosten nicht nur eingeschränkt, sondern sogar voll berücksichtigt werden können, sollte aber am besten in einem persönliche Gespräch mit einem Steuerberater geklärt werden.
Als Schlagworte dürften in einem solchen Gespräch
- häusliches Arbeitszimmer
- Außerhäuslichkiet
sicherlich nicht fehlen.
BARUL76
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Bitte, warum das?
@ barul
Ich kann -ehrlich gesagt- Ihren Beitrag nicht nachvollziehen. Den Inhalt schon, aber nicht warum Sie dies hier ausführen.
Ich habe mal, und dieser Artikel wurde gelöscht, möglicherweise unerlaubt einen Hinweis gegeben. Dies wurde als „hier unerwünscht“ angesehen und der Thread wurde gelöscht.
Was tun Sie hier? Der Fragende möchte lt. Wortlaut „Wohnraum erweitern“. Sie stoßen Ihn nun, weil Sie erkannt haben er ist selbständig tätig, darauf, wenn er die Erweiterung nicht als Wohnraum nutzt, er es doch als Arbeitzimmer nutzen könnte und sich somit steuerliche Vorteile erschleichen könnte, obwohl die Frage eindeutig hergibt, dass Wohnraum erweitert werden soll.
Wo ist jetzt bitte der Unterschied zwischen meiner Aussage im anderen Thread und Ihren Ausführungen hier?
Ich kann ihn nicht erkennen, helfen Sie mir beim Suchen!
Denn: wenn der Fragesteller sein Arbeitszimmer vergrößern wollte (wenn er überhaupt eins hat), dann hätte er die Frage auch entsprechend gestellt.
Mir wurde geschrieben: Du bezeichnest es darin als sinnvoll, unrichtige Angaben in einer Steuererklärung zu machen.
Und was tun Sie hier? Sie bezeichnen es, wenn auch nicht direkt, als sinnvoll, hier statt Wohnraum ein Arbeitszimmer zu erweitern.
Ich kann das Verhalten von den Moderatoren hier nicht mehr nachvollziehen.
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[MOD] Abschluss wegen offtopic
Hi !
In dem von dir angesprochenen Fall deiner Löschung handelte es sich darum, bereits real existierende Sachverhalte zu verändern, um nur durch diese fehlerhaften Angaben einen steuerlichen Vorteil zu erschleichen.
In dem vorliegenden Fall existieren noch keine tatsachen. Diese sollen erst geschaffen werden. Daher war mein Rat, vor dem Schaffen dieser Tatsachen ein Steuerberater aufzusuchen.
Im Übrigen habe ich meine obige Antwort als gewöhnlicher User dieses Brettes, der sich genau wie jeder andere auch dem Urteil der Moderatoren unterwerfen muss, geschrieben. Wenn also ein Moderator der Meinung ist, dass der Artikel gelöscht gehört, werde ich wohl damit leben müssen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, können diese gern per mail geklärt werden. Im Forum sind sie offtopic.
BARUL76
MOD