„Die Umsatzsteuer-Voranmeldung dient während des laufenden Steuerjahres einem vorgezogenen teilweisen Ausgleich der bis dahin durch gestellte Rechnungen eingenommenen mit der bei bezahlten Rechnungen geleisteten Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.“
Und weiter unten bei ‚Berechnung‘:
„Bei der Soll-Versteuerung wird aus den eingegangenen Rechnungen die zu zahlende Umsatzsteuer errechnet und gegen die in Rechnung gestellte, also zu bekommende Umsatzsteuer, gegengerechnet.“
Während also bzgl. der Eingangsrechnungen Wikipedia in der ‚Einleitung‘ von *bezahlten Rechnungen* spricht, sind es im Punkt ‚Berechnung‘ *eingegangene Rechnungen*, was meiner Meinung nach nicht das gleiche ist.
In der Umsatzsteuer-Voranmaldung werden zwei unterschiedliche Sachverhalte aus dem Umsatzsteuergesetz eingetragen. Es handelt sich um:
Umsatzsteuer und
Vorsteuer.
Für beide Sachverhalte gelten unterschiedliche Regelungen.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer schreibt der Unternehmer auf seine eigenen Rechnungen, also auf die Ausgangsrechnungen. Diese Umsatzsteuer muss er ans Finanzamt abführen.
In diesem Bereich gubt es die SOLL- und die IST-Versteuerung.
Soll bedeutet dabei, dass die Umsatzsteuer bereits im Monat der Rechnungstellung abzuführen ist.
Ist bedeutet dabei, dass die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang ans Finanzamt abzuführen ist.
Vorsteuer
Als Faustregel (auch wenn es nicht 100% zutrifft) kann man sich merken, dass für einen Vorsteuerabzug zwei der folgenden 3 Merkmale erfüllt sein müssen:
Leistung wurde erbracht
Rechnung liegt vor
Zahlung ist erfolgt.
Insoweit hat wiki also voll die Wahrheit gesagt.
Soll-Versteuerung: Ausgangsrechnung muss geschrieben sein.
Vorsteuerabzug: Eingangsrechnung sollte bezahlt sein.
Aber wie gesagt, kann dies nur als eine Faustformel bieten. Das UStG trägtt natürlich noch sehr viele Feinheiten in sich. Diese kann wiki aber sicherlich nicht vollständig darstellen.