es gibt einen abziehbaren Betrag für Vorsorgeaufwendungen nach alten und nach neuem Recht. Der alte Betrag wird Pauschal mit 4002 Euro und der neue Betrag mit 5804 Euro in Ansatz gebracht.
Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, damit das neue Recht zu Grunde gelegt werden kann?
Hat das etwas mit den steuerfreien Zuschüssen zur gesetzlichen Krankenversicherung zu tun? Falls ja, was ist darunter genau zu verstehen?
hierbei handelt es sich um eine vom Gesetzgeber durchgeführte Günstigerprüfung von 2005 bis 2019. Der Betrag, der für den Stpfl. günstiger ist, wird in der Berechnung des zvE angesetzt.
Voraussetzungen dafür kann man nicht schaffen sondern sind durch die tatsächlich gezahlten Vorsorgeaufwendungen vorgegeben. Nur das was ich tatsächlich an Vorsorgeaufwendungen geleistet habe wirkt sich auch für die Berechnung aus.