Hallo
Kann man eine sehr kostenspielige Zahnbehandlung (z.B. Kronen) von steuerlich absetzen ?? bei Kieferorthopädischen Behandlungen weis ich das es geht.
DAnke
Hallo
Kann man eine sehr kostenspielige Zahnbehandlung (z.B. Kronen) von steuerlich absetzen ?? bei Kieferorthopädischen Behandlungen weis ich das es geht.
DAnke
Hallo,
ja, es handelt sich grundsätzlich um außergewöhnliche Belastungen - allerdings bloß unter der Voraussetzung, daß der Eingriff medizinisch notwendig war (= zwangsläufig entstanden ist, das ist ein wesentliches Kriterium für außergewöhnliche Belastungen). Heißt: Dort, wo der durch den Patienten getragene Aufwand dadurch entstanden ist, daß er z.B. eine optisch schönere Lösung haben wollte, keine Zwangsläufigkeit > keine ag. Belastung.
Weiterführendes Stichwort: Zumutbare Belastung. Einzelheiten dazu stehen in § 33 EStG.
Schöne Grüße
MM