[ErbSt] Schenkungssteuer unter Freunden

Hallo Experten,

der A möchte einen Freund (nicht verwand oder verschwägert)wegen eines größeren Gefallen (keine Schwarzarbeit)einen fünfstelligen Betrag zukommen lassen. Wie schaut das steuerrechlich für den Beschenkten aus? Muß dieser dafür Steuern zahlen bzw. dem Finanzamt Bescheid geben?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß Christian

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Hallo,

jep. Schenkungsteuer wird fällig. Steuerklasse III (§ 15 ErbStG), Freibetrag 5.200 EUR (§ 16 I Nr. 5 ErbStG), Steuersatz 17% bis 52.000 stpfl. Erwerb, bis 256.000 EUR 23% (§ 19 I ErbStG).

http://bundesrecht.juris.de/erbstg_1974/

Bsp. 25.000 EUR Schenkung = stpfl. Erwerb nach § 10 ErbStG
–> 19.800 EUR x 17% = 3.366 EUR gehen an den Fiskus!

Mfg vom

showbee