Elster und Belege

Hallo,

angenommen jemand machte sich 2005 selbstständig (verheiratet, Partner verbeamtet) und möchte nun seine Steuern mit einer Steuersoftware (z.B. Quicksteuer) und dem integriertem Elsterprogramm online ans Finanzamt senden.
Er hat aber einige Belege für Geschäftsreisen, Anschaffungen wg. Neugründung, Spendenqittungen etc…
Wie kann er diese Belege integrieren?
Bzw. wie sendet er die notwendigen Belege wie Spendenquittungen etc. ans Finanzamt?

Grüße

Andre

Hallo,

Wie kann er diese Belege integrieren?

wenn eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen wurde, ist zumindest eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Sogen. „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ mit der der Gewinn = Einkünfte ermittelt wird. Der Gewinn kommt in Anlage GSE zur Steuererklärung rein, ggf. ist auch die Anlage EÜR auszufüllen. Betriebliche Belege gehen erstmal nicht an das Finanzamt (wenn FA die Belege sehen will machen sie eine Betriebsprüfung oder fordern sie anderweitig an).

Bzw. wie sendet er die notwendigen Belege wie
Spendenquittungen etc. ans Finanzamt?

Post? Kurier? Brieftauben besser nicht!

Mfg vom

showbee

Abend,

Bzw. wie sendet er die notwendigen Belege wie
Spendenquittungen etc. ans Finanzamt?

Post? Kurier? Brieftauben besser nicht!

Zu deutsch, so modern das Finanzamt tut, so rückständig ist es wirklich.
Alle Belege müssen natürlich (als Zettel, ruhig Kopie) vorbei gebracht
werden (persönlich, Post, …)

Scanner sind bein Finanzamt noch nicht bekannt!

Gruß
Stefan

Hi

Alle Belege müssen natürlich (als Zettel, ruhig Kopie) vorbei
gebracht werden (persönlich, Post, …)

Diese Ansicht ist absolut wirklichkeitsfremd. Es gibt eine kleine Auflistung von Belegen, die beim FA vorgelegt werden müssen (Lohnsteuerbescheinigung, Spendenbescheinigung, Bescheinigungen Zinserträge).
Alle anderen Belege müssen eben gerade nicht zwingend abgegeben werden. In einigen Fällen empfiehlt es sich allerdings, für eine zügigere Abarbeitung die Belege beizutun. Oft reicht aber auch einfach nur eine Auflistung der Kosten. Dies muss noch nicht mal jede einzelne Rechnung sein, sondern eine Gliederung nach bestimmten Kostengrupen.

Dies nur von jemandem, der seit etlichen Jahren Arbeit in Steuerbüros wirklich viele Erklärungen ohne Belege abgebgeben hat.

BARUL76

.

Morgen!

Alle Belege müssen natürlich (als Zettel, ruhig Kopie) vorbei
gebracht werden (persönlich, Post, …)

Diese Ansicht ist absolut wirklichkeitsfremd. Es gibt eine
kleine Auflistung von Belegen, die beim FA vorgelegt werden
müssen (Lohnsteuerbescheinigung, Spendenbescheinigung,
Bescheinigungen Zinserträge).

Und wie ich schon bemerkte, diese dürfen als Kopie vorbeigebracht
werden aber als TIFF oder JPG gleich mit übertragen geht nicht.

Alle anderen Belege müssen eben gerade nicht zwingend
abgegeben werden.
Dies nur von jemandem, der seit etlichen Jahren Arbeit in
Steuerbüros wirklich viele Erklärungen ohne Belege abgebgeben
hat.

Vieleicht liegt es an dem Finanzamt oder am Sachbearbeiter oder
auch nur daran das ich kein Steuerbüro beauftragt hatte für meine
private Einkommensteuererklärung, ich durfte alle Rechnungen
einreichen!

Dies von jemanden der gerade seine Steuererklärung gemacht hat.

Gruß
Stefan

Hier sei mal gesagt, dass das Finanzamt jederzeit, wenn Ungereimtheiten bestehen, Belege auch im Original anfordern kann.

Der Verzicht bei Elster wurde bereits erläutert.

Zudem hat fast jedes Finanzamt in Deutschland heute eine Emailadresse.

In Hessen können die FÄ folgende Formate lesen:
.doc, .txt, .rtf, .xls, .pdf, .jpg, .gif

Schreibt man also die Steuernummer drauf und „Anlage zur Erklärung 200x“, sollte es keine Probleme geben.

In andern Ländern ist das wohl ebenfalls realisiert.