[ESt] Umzugskosten - berufliche Veranlassung?

Guten Tag,

Person A ist im April 05 wegen Person B in eine andere Stadt gezogen. Belege für den Transporter und Belege über Spritkosten wurden aufgehoben. Nun hat Person A bei Arbeitgeber X bis 15. Okt. 05 noch ein Arbeitsverhältnis mit unbezahlten Urlaub gehabt. Hat sich in der neuen Stadt schon mal ab Mai 05 bei anderen Arbeitgebern beworben. Ab 16. Okt. 05 konnte Person A dann auch bei Arbeitgeber Y anfangen.

Hintergrund: Arbeitgeber X hätte Person A dann wieder weiter bei sich arbeiten lassen.

Frage: Mit welcher Begründung ist es möglich, diese Umzugskosten als „beruflich veranlasst“ bei der Einkommensteuererklärung zu begründen?
Eigentlich stehen ja schon die privaten Gründe im Vordergrund, nur ohne Job wäre Person A nach Okt. wieder in die alte Stadt zurück gegangen.
Vielleicht „berufliche Veränderung“?

Umzug im April 2005, neuer Job ab Oktober 2005 ! Und dann soll der Umzug beruflich veranlaßt gewesen sein ? So langsam glaube ich, dass unsere Finanzbeamten schwer unterschätzt werden.

Ohne Job wäre Person A ja nicht in die Stadt gezogen. Und da Person A ja bis Oktober noch einen Job hatte war es ja schon irgendwie auch aus beruflichen Gründen.

Hi !

Aus dem bisherigen Sachverhalt ist eine genaue Antwort nicht möglich. Insbesondere wurde nicht dargestellt, in welchen Städten sich die Arbeitgeber X und Y und die Wohnungen vor dem Umzug befinden. Dies dürfte aber wohl für die Beurteilung zwingend notwendig sein.

Aus den bisherigen Postings scheint zumindest aus subjektiver Sicht die private Veranlassung zu überwiegen. Ob dies auch aus steuerlicher Sicht gilt, sollte wohl besser durch einen steuerlichen Experten im RL geprüft werden.

BARUL76

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Person A ist im April 05 wegen Person B in eine andere Stadt
gezogen.

Private Veranlassung

Hat sich in der neuen Stadt schon
mal ab Mai 05 bei anderen Arbeitgebern beworben. Ab 16. Okt.
05 konnte Person A dann auch bei Arbeitgeber Y anfangen.

A. ist nicht aus beruflichen Gründen umgezogen sondern aus privaten Gründen. Wenn er umzieht und sich dann dort am neuen Wohnort eine Arbeit sucht, fehlt es an der beruflichen Veranlassung. Hätte A. einen Job bekommen und würde dann umziehen, läge berufl. Veranlassung vor.

In diesem Fall ist also kein Abzug der Kosten möglich.

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Hi !

Wenn er umzieht und sich dann dort am neuen
Wohnort eine Arbeit sucht, fehlt es an der beruflichen
Veranlassung.

Wie ich in meiner ersten Antwort schon anmerkte, ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar, wo der A arbeitet. Wenn er nämlich in der Stadt arbeitet, in der auch B wohnt, könnte der Umzug aus subjektiver Sicht durchaus privat veranlasst sein. Aus steuerlicher Sicht werden bei der Prüfung aber andere Maßstäbe angesetzt (u.a. Fahrzeitverkürzung). Wenn dann also diese Maßstäbe zutreffend angewendet werden, kann aus steuerlicher Sicht ein anzuerkennender Umzug vorliegen.

Aber wie gesagt, wir kennen zur Beurteilung nicht sämtliche Fakten und damit sind sowohl deine als auch meine Auffassung derzeit bloße Spekulation.

BARUL76

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Für mich ist das eindeutig erkennbar.

Lesen hilft manchmal…

Ich lese dort, dass A. zuerst zur Freundin B. umgezogen ist und sich dann in dieser Gegend einen Job gesucht hat. Hätte er ihn nicht bekommen, so wäre er bei seiner alten Firma (oder was auch immer) geblieben.

Also eindeutig private Veranlassung.

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Hallo!
Die neue Stadt liegt ca. 500 km von der anderen Stadt entfernt. Person A hätte auch erst im Oktober in diese Stadt ziehen können. Dann wäre das doch auch beruflich veranlasst?! Person A ist nur im April umgezogen weil das durch unbezahlten Urlaub möglich war. Der Wunsch auf berufliche Veränderung war sowieso gegeben.

Servus Corinna,

berufliche Veranlassung des Umzuges heißt: Arbeitnehmer zieht an einen Ort, um dort zu arbeiten - bzw. um seinen täglichen Weg zur Arbeit bedeutend abzukürzen. Die bloße Wahrscheinlichkeit, irgendwann am neuen Wohnort eine Arbeit aufnehmen zu können - selbst wenn sie abstrakt größer ist als am bisherigen Wohnort - genügt dafür nicht. Daraus ergibt sich ganz unabhängig von eventueller privater Mitveranlassung, daß ein Umzug zu einem Zeitpunkt, zu dem kein Dienstvertrag mit einem Arbeitgeber besteht, der an dem Ort sitzt, wohin umgezogen wird, jedenfalls nicht beruflich veranlasst ist.

Umzug von Gernrode nach Sossenheim „auf Verdacht“ ist zwar nicht ganz unvernünftig, aber nicht beruflich veranlasst, wenn er stattfindet, bevor ein Dienstverhältnis in Ffm konkretisiert ist.

Kein Beweis, aber ein Indiz für einen beruflich veranlassten Umzug ist bei eventueller privater Mitveranlassung, wenn dieser Umzug zum Ende der Probezeit nach einer vorübergehenden provisorischen Unterbringung stattfindet. Falls der Umziehende nicht einer der letzten fünf Ingenieure ist, die den Stahlbau für einen Schiffsentlader ordentlich rechnen können, und auf diese Weise fest damit rechnen kann, daß er allein wegen seines Seltenheitswertes die Probezeit in Melle ohne weiteres überstehen wird.

Schöne Grüße

MM