A betreibt ein Gewerbe als Einzelunternehmer (keine Gesellschaftsform)
Im aktuellen Wirtschaftsjahr muss A mit einem geringen betrieblichen Gewinn rechnen.(nahe 0)
Hat A die Möglichkeit in dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr einen Gewinnvortrag anzusetzen, um die Steuerlast zu verteilen ?
Oder sind andere Möglichkeiten vorhanden ?
Gruss
Hans
Hi !
Hat A die Möglichkeit in dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr
einen Gewinnvortrag anzusetzen, um die Steuerlast zu verteilen?
so etwas gibt es im deutschen Steuerrecht nicht. Wenn die (Steuer-) Planung durchgeführt worden wäre und der in diesem Jahr geringere Gewinn bekannt gewesen wäre, hätte man durch bestimmte Gewinnverschiebungen (Bildung/Auflösung Ansparrücklage) tatsächlich etwas erreichen können. Wenn aber die Erklärungen bereits abgeschickt und die Bescheide vom Finanzamt zurück sind, ist da meist nix mehr zu machen.
BARUL76
.
@ BARUL sei gesagt:
die Ansparabschreibung dient der Förderung von mittl. und Kleinbetrieben derart, dass sie für die Anschaffung von neuen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gedacht ist.
Hier Tipps zu geben, wie die Ansparabschreibung missbraucht werden kann für steuerliche Spielereien ist nicht angebracht.
.