Hallo!
Hat jemand eine gute Informationsquelle für die steuerlichen und Rentenversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Fahrlehrern/Fahrschulen?
Hab leider nichts gefunden!
Hat jemand eine gute Informationsquelle für die steuerlichen
und Rentenversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei
Fahrlehrern/Fahrschulen?
Hab leider nichts gefunden!
Hallo,
kommt drauf an wo man sucht! Im Internet ist noch nicht alles zu finden. Steuerrechtlich ist der Fahrlehrer bzgl. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer interessant.
Insoweit sollte man in der Bibliothek zum Kommentar greifen.
Einkommensteuer / Gewerbesteuer: Fahrlehrer = gewerblich oder selbständige Tätigkeit? § 15 oder § 18 EStG? Wenn gewerblich, dann ist auch Gewerbesteuer fällig. Grds. Fahrlehrer nicht gewerblich: BFH IV R 18/02 BStBl. II 2003, S. 838
Umsatzsteuer: hier kommt die Befreiung von der USt nach § 4 Nr. 21 UStG in betracht. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist aber nicht der „normale“ Fahrlehrer erfasst, sondern nur die Schule, die Fahrlehrer ausbildet.
Mfg vom
showbee