ich weiß, das Thema wurde schon oft durchgekaut, aber ich hab
trotzdem ne Frage.
Angenommen jemand hat seit 2 Jahren ein Gewerbe und ist Freiberufler
und hat sich nun ein knapp 3 Jahre altes Auto privat angeschafft…
es wird ein Fahrtenbuch geführt, das Auto aber fast ausschließlich
geschäftlich genutzt (hauptsächlich für die freiberufl. Tätigkeit).
Außerdem ist das Auto finanziert.
Frage:
Wie müsste man bei der Ust.voranmeldung das Auto und die entstandenen
Kosten, also incl. Benzin verrechnen?
Wie siehts dann am Ende des Jahres aus, wenns an die Steuererklärung
geht?
da ein fahrtenbuch vorliegt, kann man anhand der ermittelten werte einen prozentsatz ausrechnen
nach diesem werden dann alle kosten in betriebliche und private aufgeteilt
mit der umsatzsteuer wird entsprechend verfahren
für die voranmeldungen sollte ein schätzung genügen
bei den anschaffungskosten des pkw wird wohl keine umsatzsteuer enthalten gewesen sein - es ist die restnutzungsdauer eines gebrauchten pkw zu berücksichtigen, also nicht nochmal 6 jahre…
gruß inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
(1) USt bloß auf „vorsteuerhaltige“ Teile der Privatnutzung
(2) Falls PKW-Kauf vorsteuerhaltig war: USt für Privatnutzung nicht nach AfA, sondern nach Berichtigungszeitraum nach 15a UStG = fünf Jahre berechnet, soweit sie auf AHK entfällt.
Man hat den Eindruck, der Gesetzgeber wollte der notleidenden Branche, der die Arbeitnehmerveranlagungen wegbrechen, was Gutes antun…