Hallo Experten,
angenommen Person A ist Betreuerin von Person B, weil diese
den normalen täglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann.
Kann Person A, Kosten aus der Tätigkeit als Betreuerin steuerlich
geltend machen (z.B. Fahrtkosten)?
Danke und Gruß
Stefan
[ESt] Betreuerin
Hi !
Kann Person A, Kosten aus der Tätigkeit als Betreuerin
steuerlich geltend machen (z.B. Fahrtkosten)?
Aufwendungen können steuerlich immer nur von vorhandenen Einnahmen abgezogen werden. Wenn der A also Einnahmen aus der Betreuungstätigkeit zufließen, können auch sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung angesetzt werden.
Ob es sich dann allerdings um:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage GSE Seite 1)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Anlage GSE Seite 2)
- EInkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N)
handelt, hängt vom Einzelfall ab. Wird die Betreuung in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis durchgeführt, liegen wahrscheinlich Einkünfte nach Nummer 1 vor.
Werden die Einnahmen z.B. aus einer Tätigkeit als Rechtsanwalt erzielt, ist die Nummer zwei gegeben.
Liegt keiner der obigen Fälle vor, dürfte es in die Nummer 1 fallen.
Fließen keinerlei Einnahmen zu, weil es sich z.B. um einen Verwandten oder lieben Nachbarn handelt, können auch Aufwendungen nicht geltend gemacht werden.
BARUL76
.
Der Sachverhalt ist leider etwas dürftig.
Hier mal ein Link
http://www.sozialservice.de/article.php?op=Print&sid…
der evtl. von Bedeutung sein könnte. Dort gehts um die Aufwandspauschale. Evtl. trifft das hier zu. Nach runterscrollen findet sich auch ein Erlass des Bayerisichen StaaMin. f. Finanzen, der in allen Ländern gleichlautend ist.
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Abend barul76!
Danke für deine Antwort.
Ich darf mal kurz (oder länger) zusammenfassen, ob ich das auch
richtig verstanden habe.
Person A ist ehrenamtliche Betreuerin der lieben Nachbarin. Alle
entstehenden Kosten, sind ihr persönliches Vergnügen und können
nicht als Sonderausgaben (Spenden??!) oder was auch immer steuerlich
geltend gemacht werden.
Falls die liebe Nachbarin mittellos ist, dann sollte Person A also
tunlichst die Aufwandspauschale von 312€ aus der Staatskasse
anfordern, die entstandenden Kosten dürfen „dann“ als Werbungskosten
geltend gemacht werden, so das die Pauschale auch steuerfrei ist.
Warum das vorher (ohne Kohle aus der Staatskasse) keine Kosten waren
entzieht sich meiner Logik.
Jemanden uneingenommen helfen ist also nicht gewünscht, Vater
Staat möchte lieber dafür bezahlen um … (ja warum eigentlich).
Danke und Gruß
Stefan
PS: Ich finde das ein wenig verkehrte Welt.
Abend!
Der Sachverhalt ist leider etwas dürftig.
Jupp war ein wenig knapp, gelobe Besserung. 
Sieh bitte auch meine Antwort zu Barul.
Danke und Gruß
Stefan