eine Person vertreibt über einen Webshop kleinere Artikel und hat hierzu einen Gewerbeschein angemeldet. Die Gewerbetätigkeit ist soeben erst aufgenommen worden.
Muss die Person bereits an die ersten Kunden Mehrwertsteuer weiterberechnen oder ist dies vom Umsatz oder Gewinn abhängig?
das ist vom Umsatz abhängig. Das Stichwort hierzu heißt Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19(1) UStG. Wenn Du im Archiv nicht fündig wirst, und wenn Dir die Lektüre des Textes im Original auch nichts sagt, meld Dich bitte nochmal.
Nebenbei: Gewerbetreibender ist immer Unternehmer im Sinn des UStG, aber Unternehmer im Sinn des UStG sind auch viele nicht Gewerbetreibende.