[AO] Auswirkungen eines Steuerstrafverfahrens?

Hallo
habe mal eine allgemeine Frage zum Steuerrecht.
Wenn ein Steuerpflichtiger in seiner Einkommenssteuererklärung die
Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit nicht angegeben hat und das
Finanzamt anhand einer Steuerprüfung bei der Firma XY dies ermittelt hat.
Nun dem Steuerpflichtigen Steuerstraftaten nach §§ 370 (1) 1 und 2 AO. 18 UStG, 25 EStG, 56 EStDV vorwirft und angibt das der Steuerpflichtige Angaben dazu machen kann aber auch die Aussage dazu
verweigern kann.
Was wäre in so einem Fall besser ?
Der Steuerpflichtige hat über die Einnahmen und Ausgaben keinerlei Unterlagen mehr und weis auch nicht mehr genau um welchen Bruttoumsatz es ging (ca. 17.500 Umsatz brutto).
Was kann dem Steuerpflichtigen passieren ?
Wie geht das Finanzamt mit sowas um ??
Ist es ratsam einen Anwalt zu nehmen oder ändert das wenig an der
verfahrensweise vom Finanzamt.
Wer hat mit sowas Erfahrung und kann diese mitteilen ?

mfg
Seifert

Hallo,

also ein Anwalt oder Steuerberater oder beides (es gibt auch Berater die RA & StB zugleich sind) sollte auf jeden Fall konsultiert werden!!!

Zu beachten ist, dass hier nun zwei Verfahren ins Rollen kommen. Zum einen eine Nachzahlungsanforderung des Finanzamtes auf Basis von Schätzungen sowie ggf. ein Strafverfahren welches auch auf Geldzahlung hinauslaufen wird.

Der Steuerpflichtige hat über die Einnahmen und Ausgaben
keinerlei Unterlagen mehr und weis auch nicht mehr genau um
welchen Bruttoumsatz es ging (ca. 17.500 Umsatz brutto).

Das ist zu allererst schon problematisch. Wenn beim Auftraggeber eine Prüfung war, hat dieser vielleicht noch die Möglichkeiten Rechnungen zu rekonstruieren. Sofern der Steuerpflichtige keine Unterlagen nachweisen kann, wird das Finanzamt schätzen.

Das Schätzungen nicht von Vorteil sind, brauch ich nicht weiter erwähnen. Hier stellt sich nun die Frage: wie hoch sind die Chancen einer (ausufernden) Schätzung Einhalt zu gebieten? Wie können ggf. Ausgaben glaubhaft gemacht werden bzw. die Einnahmenhöhe begrenzt werden? Lohnt sich ggf. ein „deal“ mit dem Finanzamt?

Im weiteren schlagen bei langjährigen „Vergehen“ die Zinsen des Finanzamtes ganz schön zu buche. Zinssatz beim Amt = 6%!

Strafrechtlich wird es meist nicht brenzlig. Wenn kein „großer Fisch“ vorliegt, sollte der Staatsanwalt (wenn es überhaupt soweit geht) gg. Zahlung von weiteren EUR zur Einstellung bereit sein. Hier stellt sich die Frage: welche Berufsstellung hat der „Delinquent“? Für Beamte und öff. Dienstler ist es ggf. sehr wichtig, dass eine Einstellung nach § 153 StPO erfolgt und nicht ein Strafbefehl ergeht.

Alles in Allem: Viel Arbeit für eine Beratung! Ohne Beratung wirds nur schlimm, schlimmer, am schlimmsten… jetzt nicht am falschen Ende Geld sparen!

Mfg vom

showbee