[ESt] Steuerbescheid 2005 + Umbuchungsmitteilung

Ein Angestellter erhält vom zuständigen Finanzamt seinen Einkommenssteuerbescheid vom Steuerjahr 2005, aus dem eine Gutschrift für den Angestellten hervorgeht.
Gleichzeitig erhält er einen Umbuchungsbescheid, aus diesem hervorgeht, dass diverse Umbuchungen von Einkommenssteuer aus 2005 auf Einkommenssteuer, Soil-Zuschlag und Kirchensteuer auf die Jahre 2004 vorgenommen wurde. Ebenso eine Buchung auf das Jahr 1991!
Die Summe der Umbuchungen beträgt über 150,- Eur. Genau dieser Differenzbetrag fehlt bei der ausgewiesenen Gutschrift des Jahres 2005 beim tatsächlich erstatteten Betrag.

Fragen:
Wieso finden solche Umbuchungen statt, ist das Steuerjahr 2004 in 2006 nicht bereits abgeschlossen?

Auf dem Schreiben steht, dass man die Buchungen beanstanden kann, wenn man nicht damit einverstanden ist.

Weitere Angaben und Gründe sind nicht aufgeführt.

Wie sollte sich der Angestellte hier verhalten?

Servus Klugi,

wie die Salden entstanden sind, auf die umgebucht worden ist, steht in einem Kontoauszug, den die Finanzkasse auf Anforderung übersendet. Auf diesem ist zu sehen, welche Vorgänge (in der Regel Steuerbescheide) zu den Sollstellungen geführt haben und wie diese vor der Umbuchung getilgt waren.

Offene Steuerforderungen bleiben offen, solange sie nicht erlassen oder bezahlt oder durch einen Bescheid hinfällig geworden sind - sie erleben keinen „Abschluß“. Im gegebenen Fall könnte allenfalls Festsetzungsverjährung eine Rolle spielen (= Jahresende plus vier Jahre zum jeweiligen Bescheid) - es gibt aber nicht so viele Fälle, in denen noch was geht, wenn die Frist für den Einspruch verstrichen ist.

Das wäre z.B. der Fall, wenn die „alten“ Forderungen gar nicht den Steuerpflichtigen beträfen, sondern anlässlich irgendeiner EDV-Umstellung der betreffenden Steuernummer zugebucht worden wären, die gar nicht gemeint ist - aber das ist jetzt bloß eine von vielen spekulativen Möglichkeiten; klar wirds bloß, wenn man die Verwaltungsakte in der Hand hat, die zu den Sollstellungen geführt haben.

Ein bissel überraschend ist, daß es vorher offenbar keine Vollstreckungsmaßnahmen gegeben hat. Ein möglicher Anlaß wäre, daß gleichzeitig mit dem Bescheid 2005 eben doch andere Bescheide für Vorjahre ergangen sind, wenn z.B. in 2005 ein Nebengewerbe, das ausschließlich Verluste gebracht hat, aufgegeben worden ist und jetzt als Liebhaberei klassifiziert wird: In solchen Situtationen erfolgen Veranlagungen ziemlich regelmäßig während der Verlustperiode unter Vorbehalt und werden dann geändert, wenn (aus der Sicht des Fiskus) keine „Unsicherheit“ mehr besteht.

Schöne Grüße

MM

Servus Klugi,

Servus Martin,

Offene Steuerforderungen bleiben offen, solange sie nicht
erlassen oder bezahlt oder durch einen Bescheid hinfällig
geworden sind - sie erleben keinen „Abschluß“.

Das ist mir soweit einleuchtend, es gab aber bis dato keine offenen Forderungen, die vergangenen Steuerjahre wurden alle ausgegelichen, zumindest nach den Steuerbescheiden.

Gruß
Klugi

Hallo,

es gibt noch eine Möglichkeit:

Deinen Namen gibt es vielleicht noch einmal in dem Bundesland, in dem du wohnst.

Und dieser Namensvetter hatte Rückstände bei einem Finanzamt in dem Bundesland.
Die Finanzämter eines Bundeslandes hängen nämlich alle an einem Großrechner.

Genau das gleiche ist mir persönlich nämlich auch schon passiert.

In der Umbuchungsmitteilung des Finanzamts sollte stehen, auf welche Steuernummer der Betrag umgebucht wurde.

Vielleicht ist es ja nicht deine.

Auf jeden Fall am Montag beim Finanzamt anrufen, meist lässt sich das telefonisch klären.

Gruß

Petz