Familie A (selbst Nutzer einer DHH) kauft von B die zweite Doppelhaushälfte ab und lässt B kostenlos darin wohnen. Familie A braucht aber mehr Wohnraum und müsste nun einen Teil der Wohnung für sich selbst nutzen.
Ein Durchbruch in die gekaufte DHH zur Nutzung des Dachbodens, der als Wohnraum ausgebaut werden kann, wäre die Lösung.
Gibt es Regelungen, welchen Anteil/Größe Familie A in der neuen, gekauften DHH nutzen muss, damit die „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ erfüllt ist und die EHZL beantragt werden kann?
Ehegatten können, solange sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und
nicht dauernd getrennt leben, die Eigenheimzulage für zwei, jedoch nicht gleichzeitig
für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte in Anspruch nehmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__6.html
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/121.html)
[EHZ] ist seit 01.01.2006 abgeschafft
Hi !
Die Frage dürfte wohl keine Relevanz mehr haben. Nach § 19 Abs. 9 EHZG gilt:
„Dieses Gesetz ist letztmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung des Objekts begonnen …hat…“
Die Frage schien mir aber eher in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit gerichtet zu sein. Daher sieht es hier wohl eher nicht so gut aus.
BARUL76
Ich bin eher davon ausgegangen, dass die zweite Haushälfte bereits erworben wurde und erst jetzt selbst genutzt werden soll. In diesem Fall gäbe es grds. noch die EHZ, weil Kaufvertrag maßgebend, die Jahre der Nichteigennutzung sind natürlich verloren.
Aber selbst wenn, in diesem Fall gibt es keine EHZ, auch nicht nach altem gültigen Recht.
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Hi!
Für die Haushälfte A wurde bereits die EHZL abgeschlossen mit letztmaliger Zahlung 2006. Das Haus B wurde im Dezember erworben und die Eigennutzung sollte dann im Laufe dieses Jahres erfolgen. 2005 und 2006 gibt es keine Förderung, das ist klar, aber was ist mit den 6 restlichen Jahren?? Reicht z. B. ein Dachbodenausbau als Eigennutzung aus??
Reicht z.B. ein Dachbodenausbau als Eigennutzung aus??
Ausbauten und Erweiterungen waren schon ab 2004 nicht mehr förderbar.
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