Hallo,
angenommen, Unternehmer macht EÜR und kauft einen Firmenwagen. Dazu kauft er separat noch ein paar Kleinigkeiten (Autositzbezüge, Autoradio und so’n zeugs), die für sich genommen 400 Euro nicht überschreiten, aber auch nicht selbständig nutzbar sind. Also müssten die ja theoretisch abgeschrieben werden, oder? Muss man die dann alle einzeln als Anlagegüter aufführen (ist ja echt albern wegen ein paar Sitzbezügen für 30 Euro, oder?)
Danke für eure Hilfe
Elizzabeth