Gilt ein Ehepaar mit berufstätigem Vater und Mutter , die im Erststudium studiert, als Alleinverdienerhaushalt? Gelten für sie nicht dieselben Bedingungen wie für ein doppelverdienendes Paar, was die Absetzbarkeit der Betreuungskosten für Kinder betrifft? Gibt es Unterschiede in alter und zukünftiger Regelung?
MFG Maria
Wie die neue Regelung aussehen soll findet man hier
http://dip.bundestag.de/btd/16/006/1600643.pdf
auf Seite 3.
Regelung bis 2005
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33c.html
Danke für den Hinweis.
Strittig zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem ist die Frage, ob ein Studium steuerrechtlich als „Ausbildung“ gilt. Der Sachbearbeiter meint,Lehre ja, Studium nein. Die Betroffene und ich denken (in verwandschaftlicher Eintracht), das kann ja wohl nicht sein.
Es geht also um Interpretation dieses Satzes "…wenn der Steuerpflichtige entweder erwerbstätig ist, sich in Ausbildung befindet,…bzw. seine Anwendung auf die Frau des Erwerbstätigen.
Schließlich kann man sich im Studium ja die Kinder auf den Buckel binden?Mfg Maria
Hallo,
jetzt hab ich mal nachgeschaut:
Nach dem BFH Urteil vom 26.11.2003, BFH 2004 NV 1223 gilt auch eine Promotion noch als Berufsausbildung.
In den Steuertipps der Akademischen Arbeitsgemeinschaft haben sie zusammengefasst, dass zur Berufsausbildung auch Schulbildung und Studium gehören.
Und die beste Quelle: Nach Kommentar Schmidt zu § 33c TZ 7 gehört das Studium zu der begünstigten Berufsausbildung, so dass § 33c zu gewähren ist.
Viele Grüße
C.