Eigenheimzulage weg nach Änderung Est-Bescheid?

Hallo,

ein Steuerpflichtiger beantragt im Jahr 2002 Eigenheimzulage und erhält sie, da er im Jahr der Antragsstellung und im zurückliegenden Jahr unter der Einkunftsgrenze lag. In den folgenden drei Jahren wird die Zulage pünktlich ausgezahlt. Im Jahr 2005 wird durch eine Betriebsprüfung der Est-Bescheid 2002 nach oben geändert, so daß der Steuerzahler für den Betrachtungszeitraum (2001/2002) über der Einkunftsgrenze liegt - in allen folgenden Jahren aber darunter. Muß der Steuerzahler nun die Eigenheimzulage rückwirkend ab 2003 neu beantragen, damit für die restlichen 7 Jahre die Zulage gewährt bleibt? Oder merkt das FA von selbst, daß zwar das erste Jahr zu Unrecht geleistet wurde, aber die folgenden Jahre der Anspruch besteht?
Viele Grüße
von Daniel

Hallo,

Steuerpflichtige sollten immer erstmal abwarten und gucken, was das Finanzamt fordert. Ggf. kommt ja nur eine Rückforderung für 1 Jahr ins Haus, ggf. nix. Jedenfalls hat man nach der Post vom Finanzamt immernoch 4 Wochen Zeit zum nachdenken. Vorher sollte man sich mit den schönen Dingen des Lebens beschäftigen…

den Frühling genießend:

der showbee