[USt] welche Daten gehören in die Voranmeldung?

Hallo,

folgender angenommener Fall:

Freiberufler F, der im ersten Jahr seiner Tätigkeit (= 2005) über 20.000€ Einnahmen erzielt hat, muss MwSt in Rechnung stellen. Gleichsam wird er dazu „verdonnert“, in den ersten beiden Geschäftsjahren monatliche Voranmeldungen abzugeben. Nun schreibt er jedoch nur so alle 3-6 Monate Honorar-Rechnungen. Der einfachheithalber gibt er in seinen monatlichen Voranmeldungen lediglich die MwSt-Beträge an (sofern welche angefallen sind) und führt diese auch ab. Die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge des GANZEN Jahres will er einmalig mit der Ust-Jahreserklärung in Abzug bringen.
Mit Recht oder wird es hier Probleme geben (können) ??

Besten Dank für Eure Tipps

Grüße
jwd

Mit Recht oder wird es hier Probleme geben (können) ??

Hi,

kein Problem, aber Finanzamt wird nachfragen woher die Summen auf einmal kommen. Am besten der UStE ein Schreiben beifügen mit kurzer Erklärung.

Mfg vom

showbee

Hi Showbee,

dank´ Dir für Deine Antwort !
Und was KÖNNTE dieser Freiberufler dem FA „Glaubhaftes“ darlegen, außer dass er aus Bequemlichkeitsgründen nur 1x pro Jahr die Belege aus der Vorsteuerkiste aufaddieren möchte ??

Mit erwartungsvollen Grüßen
jwd

mit Recht oder wird es hier Probleme geben (können) ??

Hi,

kein Problem, aber Finanzamt wird nachfragen woher die Summen
auf einmal kommen. Am besten der UStE ein Schreiben beifügen
mit kurzer Erklärung.

Mfg vom

showbee

Wo da die Mehrbelastung liegt, ist ungewiss. Zumal sowieso Voranmeldungen abgegeben werden müssen, dürfte es nicht besonders tragisch sein, ein paar Re. für VOSt zu addieren.

Probleme könnte es z. B. später geben wenn z. B. die USt Voranmeldungen vierteljährlich abgegeben wird. Dann steht beim FA im Rechner eine hohe Steuerschuld, weil keine VOSt gegengerechnet wird. Man wird dann den Abgabezeitraum evtl. wieder auf monatlich umstellen.

Außerdem liegt m. A. nach ein Verstoß -auch wenn zu Gunsten des Unternehmers- gegen § 18 UStG vor, denn die Steuer ist nicht korrekt berechnet.

Also: korrekt und nach Gesetz handeln!

.

Es gibt auch noch einen anderen als den steuerlichen Aspekt:
In Monaten, in denen der Freiberufler mehr Ausgaben als Einnahmen hat, bekäme er USt vom Finanzamt ausgezahlt.
Zumindest unser FA zahlt in diesen Fällen recht flott.
Dieses Geld nicht abzuholen entspricht einem zinslosen Darlehen an den Staat.
Dem Freiberufler entgehen dadurch Guthabenzinsen oder schlimmer: falls sein Konto im Minus ist, zahlt er unnötig Schuldzinsen.

Gleichsam wird er dazu „verdonnert“, in den ersten
beiden Geschäftsjahren monatliche Voranmeldungen abzugeben.

Diese Maßnahme wurde (besonders bei neu gegründeter Selbstständigkeit) auch zum Schutz der Bürger eingeführt:
Früher gab es oft ein schreckliches Erwachen, wenn „neu-Selbständige“ auf einmal merkten, dass die von ihnen bei den Kunden eingesammelte USt ihnen nie gehört hat und nun ans FA abgeliefert werden muss.
Es erzieht außerdem zu korrekter und zeitnaher Führung der Unterlagen.

Wenn der von Dir beschriebene Freiberufler kein „neu-Selbständiger“ ist und er glaubhaft machen kann, dass er pro Jahr deutlich unter
6.136 € Umsatzsteuer bleiben wird, sollte er m. E. beim FA beantragen können, die Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben.

Grüße JoKu