Hallo,
- Frage:
in der Anlage GSE (Einkommenssteuererklärung) hat Person X in Zeile 3/Feld 10 seinen Gewinn eingetragen.
Außerdem nochmal in Zeile 11/Feld 85.
Es handelt sich um einen ganz normalen Gewinn eines Einzelunternehmen ohne Angestellte.
Was hat der Hinweis in Zeile 11 zu bedeuten, ist es richtig dort nochmal den Gewinn aus Zeile 3 einzutragen?
- Frage:
was bedeutet Zeile 17a/Feld 27 in der Gewerbesteuererklärung?
Danke.
Hallo,
in der Anlage GSE (Einkommenssteuererklärung) hat Person X in
Zeile 3/Feld 10 seinen Gewinn eingetragen.
Korrekt!
Außerdem nochmal in Zeile 11/Feld 85.
Falsch! Hier gehört nicht der Gewinn, sondern der Gewerbesteuermessbetrag rein. Dieser wird für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG benötigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
GewSt-MB hat man, wenn der Gewerbeertrag beim Einzelunternehmen über 24.500 EUR liegt. Berechnung des Betrages sh. § 11 GewStG
http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html
was bedeutet Zeile 17a/Feld 27 in der Gewerbesteuererklärung?
schon mal in § 5a Abs. 4 EStG reingeschaut, der dort genannt ist?
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5a.html
da geht es um Tonnagebesteuerung von Schiffen… bist du Reeder???
Mfg vom
showbee
Hallo,
Außerdem nochmal in Zeile 11/Feld 85.
Falsch! Hier gehört nicht der Gewinn, sondern der
Gewerbesteuermessbetrag rein. Dieser wird für die
Steuerermäßigung nach § 35 EStG benötigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
GewSt-MB hat man, wenn der Gewerbeertrag beim
Einzelunternehmen über 24.500 EUR liegt. Berechnung des
Betrages sh. § 11 GewStG
http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html
Okay, danke, dann hat sich das erledigt, denn der Gewinn liegt bei 9.900,- Euro, also ist da Zeile 11/Feld 85 leerzulassen.
Angenommen man hat EUR 24.600,- verdient, welche Ziffer wäre dann in Zeile 11/Feld 85 einzutragen?
Angenommen man hat EUR 24.600,- verdient, welche Ziffer wäre
dann in Zeile 11/Feld 85 einzutragen?
Hallo,
gem. § 11 GewStG würde sich ein Messbetrag von 1,- EUR ergeben. ((24.600 - 24.500) x 1%). Wegen Kleinbeträgen (GewSt wäre 4-5 EUR) würde aber keine GewSt durch die Gemeinde festgesetzt, weshalb widerum die Ermäßigung nach § 35 EStG entfallen würde.
Nebenbei: eine GewStErklärung ist nur abzugeben, wenn der Gewerbeertrag über 24.500 EUR liegt (§ 25 I Nr. 1 GewStDV) http://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/__25…
Abgabe also nur, wenn gesondert aufgefordert wurde die GewStE einzureichen bzw. ein Gewerbeverlust im Vorjahr festgestellt wurde.
Mfg vom
showbee
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Vielen Dank Showbee…
Vielen Dank Showbee…