Guten Tag,
meine Frage lautet: Ein Arbeitnehmer hat auf dem weg zur Arbeit einen Autounfall.Der (Privat-) Pkw ist Schrott.Wie ist dieser Fall bei der Steuererklärung zu berücksichtigen?
Yana
Guten Tag,
meine Frage lautet: Ein Arbeitnehmer hat auf dem weg zur Arbeit einen Autounfall.Der (Privat-) Pkw ist Schrott.Wie ist dieser Fall bei der Steuererklärung zu berücksichtigen?
Yana
Guten Tag,
meine Frage lautet: Ein Arbeitnehmer hat auf dem weg zur
Arbeit einen Autounfall.Der (Privat-) Pkw ist Schrott.Wie ist
dieser Fall bei der Steuererklärung zu berücksichtigen?
Hallo Yana,
alles absetzten und zwar in Zeile 61 der Anlage N. Bei Totalschaden wird der Zeitwert vor Unfall abzgl. Schrottwert angesetzt. Weitere absetzbare Kosten sind: Gericht, Anwalt, Abschleppen, Gutachter. Erstattungen von Dritten müssen allerdings wieder abgezogen werden.
Gruß
Denis
alles absetzten und zwar in Zeile 61 der Anlage N. Bei
Totalschaden wird der Zeitwert vor Unfall abzgl. Schrottwert
angesetzt. Weitere absetzbare Kosten sind: Gericht, Anwalt,
Abschleppen, Gutachter.
Erstattungen von Dritten müssen allerdings wieder abgezogen werden.
Und Fahrtkosten 0,30€/km und ggf. Verpflegungspauschale
Gruß JoKu
alles absetzten und zwar in Zeile 61 der Anlage N. Bei
Totalschaden wird der Zeitwert vor Unfall abzgl. Schrottwert
angesetzt.
Hi,
na, das ist aber zweifelhaft! Absetzbar ist nicht Zeitwert sondern AfaA! Also steuerlicher (fiktiver) Buchwert abzgl. Schrottwert angesetzt. Ist der Wagen also schon älter als 6 Jahre kommt eine große runde NULL raus!
Mfg vom
showbee
Hallo showbee,
Das Auto war sogar 8 Jahre alt.Kaufpreis des Autos 1100 €, Unfall nach 4 Monaten ,Unfallwagen verkauft für 200 €.Verträge vorhanden.Kommt dennoch eine große NULL raus … ?
Danke für alle Antworten
Gruß Yana
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei Fahrzeugen älter als 6 Jahre muss eine Schätzung über voraussichtlich noch vorhandene Nutzungszeit vorgenommen werden. Dann AfA… etc…
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alles absetzten und zwar in Zeile 61 der Anlage N. Bei
Totalschaden wird der Zeitwert vor Unfall abzgl. Schrottwert
angesetzt.Hi,
na, das ist aber zweifelhaft! Absetzbar ist nicht Zeitwert
sondern AfaA! Also steuerlicher (fiktiver) Buchwert abzgl.
Schrottwert angesetzt.
Hallo,
wieso verwirrst du die Leute jetzt, indem du mit fiktiven Buchwerten kommst. Abzusetzten ist der Zeitwert, der idR dem Restwert des Fahrzeugs nach AfA entspricht, abzgl. Schrottwert, wie es oben steht.
Ist der Wagen also schon älter als 6 Jahre kommt eine große runde NULL :raus!
Das ist falsch. Wenn der Wagen älter ist als 6 Jahre, wurde er vor dem 31.12.2000 angeschafft. Zu dieser Zeit wurden PKW über 5 Jahre abgeschrieben, so daß hier bei einem Totalschaden der Restwert 0€ beträgt. Außerdem kann bei einer Fahrleistung von max. 15000 km sogar über 8 Jahre abgeschrieben werden. Hier hat es aber keine Auswirkungen, weil der Wagen schon 8 Jahre alt ist.
Gruß
Denis
Das Auto war sogar 8 Jahre alt.Kaufpreis des Autos 1100 €,
Unfall nach 4 Monaten ,Unfallwagen verkauft für 200 €.Verträge
vorhanden.Kommt dennoch eine große NULL raus … ?
Hallo,
du gehst nur beim Restwert leer aus, die anderen Kosten, die ich oben genannt habe, kannst du absetzten.
Gruß
Denis
wieso verwirrst du die Leute jetzt, indem du mit fiktiven
Buchwerten kommst. Abzusetzten ist der Zeitwert, der idR dem
Restwert des Fahrzeugs nach AfA entspricht, abzgl.
Schrottwert, wie es oben steht.
…so daß hier bei einem Totalschaden der
Restwert 0€ beträgt.
Hallo Denis,
ach, aber Restwert ist bei dir Null? Also ist bei dir Restwert, was bei mir fikt. Buchwert ist! Fiktiv ist der Buchwert, weil der Arbeitnehmer wohl sein Privatvermögen nicht bilanziert, oder? Arbeitnehmer schreiben ihre Arbeitsmittel ja auch nur „entsprechend“ § 7 EStG ab, oder? Und wenn du nun argumentierst, „Restwert“ wäre dass, was ich meinte, dann windest du dich m.E. nur aus einer glatt falschen Aussage raus.
Fakt ist: Zur Ermittlung des absetzbaren Betrages der sich aus dem „Klumpen Stahl“ ergibt, wird das Kfz abgeschrieben. Ob 5, 6 oder 8 Jahre ist wohl egal. Sofern aber die Anschaffungskosten schon fiktiv abgeschrieben sind, verbleibt es bei der Null.
Nebenbei: Wenn man hier antwortet, dann ist das freiwillig! Und wenn die Leute hier in einem „Experten-Forum“ antworten, erwarten sie auch fundierte Aussagen. Aussagen „aus dem Bauch heraus“ die nicht abgesichert sind, kann man ja machen, dann sollte man sie aber auch so kennzeichnen und nicht als einzige Wahrheit postulieren!
Mfg vom
showbee
Hi showbee,
Nebenbei: Wenn man hier antwortet, dann ist das freiwillig!
Und wenn die Leute hier in einem „Experten-Forum“ antworten,
erwarten sie auch fundierte Aussagen. Aussagen „aus dem Bauch
heraus“ die nicht abgesichert sind, kann man ja machen, dann
sollte man sie aber auch so kennzeichnen und nicht als einzige
Wahrheit postulieren!
Denis hat doch selbst geschrieben, dass er hier bei Antworten nicht vernünftig recherchiert:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Wir sollten uns also nicht wundern, wenn das eine oder andere nicht ganz richtig ist…
der Petz
Hallo,
meine Frage lautet: Ein Arbeitnehmer hat auf dem weg zur
Arbeit einen Autounfall.Der (Privat-) Pkw ist Schrott.Wie ist
dieser Fall bei der Steuererklärung zu berücksichtigen?
Das Auto war sogar 8 Jahre alt.Kaufpreis des Autos 1100 €,
Unfall nach 4 Monaten ,Unfallwagen verkauft für 200 €.Verträge
vorhanden.Kommt dennoch eine große NULL raus … ?
Antwort dazu von Denis V.:
„Hallo,
du gehst nur beim Restwert leer aus, die anderen Kosten, die ich oben genannt habe, kannst du absetzten.“
Na, da will ich mal etwas sortieren.
Das Fahrzeug war bei Erwerb 8 Jahre alt und hat 1100,-€ gekostet. Planmäßige Abschreibung (geschätzt auf 3 Jahre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) ergibt AfA jährlich 367,-€.
Dann ist es nach 4 Monaten zu Schrott gefahren worden. Planmäßige AfA nur für 4/12 = 122,-€
Fiktiver Buchwert also zum Zeitpunkt des Schrottunfalls: 978,-€
Berechnung der AfaA Buchwert 978
abzüglich Zeitwert 200 (=Schrott)
ergibt 778,-€
Ist doch erfreulicher als 0 €.
Schöne Grüße
C.
Hi showbee,
Nebenbei: Wenn man hier antwortet, dann ist das freiwillig!
Und wenn die Leute hier in einem „Experten-Forum“ antworten,
erwarten sie auch fundierte Aussagen. Aussagen „aus dem Bauch
heraus“ die nicht abgesichert sind, kann man ja machen, dann
sollte man sie aber auch so kennzeichnen und nicht als einzige
Wahrheit postulieren!Denis hat doch selbst geschrieben, dass er hier bei Antworten
nicht vernünftig recherchiert:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…Wir sollten uns also nicht wundern, wenn das eine oder andere
nicht ganz richtig ist…
Hallo Ihr Wortverdreher,
wenn ich aus dem Gedächtnis antworte, heißt es nicht, das es falsch ist. Im Gegenteil: was im Gedächtnis ist wurde richtig verstanden und kann mit eigenen Worten wiedergegeben werden. Mehr eigene Worte, das würde ich mir (und sicher auch die User)auch von den anderen Postern wünschen, anstatt aus diversten Quellen abzuschreiben.
Gruß
Denis
Hallo Showbee,
ach, aber Restwert ist bei dir Null? Also ist bei dir
Restwert, was bei mir fikt. Buchwert ist! Fiktiv ist der
Buchwert, weil der Arbeitnehmer wohl sein Privatvermögen nicht
bilanziert, oder? Arbeitnehmer schreiben ihre Arbeitsmittel ja
auch nur „entsprechend“ § 7 EStG ab, oder? Und wenn du nun
argumentierst, „Restwert“ wäre dass, was ich meinte, dann
windest du dich m.E. nur aus einer glatt falschen Aussage
raus.
Ich formuliere userfreundlich, mit dem ganzen Quatsch den du oben geschrieben hast, kannst du dich an der Uni austoben, hier beeindrckst du niemanden damit.
Fakt ist: Zur Ermittlung des absetzbaren Betrages der sich aus
dem „Klumpen Stahl“ ergibt, wird das Kfz abgeschrieben. Ob 5,
6 oder 8 Jahre ist wohl egal.
Das ist nicht egal. Davon hängt es entscheidend ab, ob überhaupt ein Restwert zum abschreiben da ist.
Nebenbei: Wenn man hier antwortet, dann ist das freiwillig!
Und wenn die Leute hier in einem „Experten-Forum“ antworten,
erwarten sie auch fundierte Aussagen. Aussagen „aus dem Bauch
heraus“ die nicht abgesichert sind, kann man ja machen, dann
sollte man sie aber auch so kennzeichnen und nicht als einzige
Wahrheit postulieren!
Oben habe ich mit Sachargumenten belegt, daß meine Aussagen richtig sind. Du hast sie offenbar falsch verstanden, und außerdem selbst eine falsche Aussage aufgestellt (nämlich das die Afa-Dauer egal ist). Die User erwarten richtige und verständlich formulierte Beiträge, daran halte ich mich. Streng dich an, damit du das auch von dir behaupten kannst.
Gruß
Denis
Antwort dazu von Denis V.:
„Hallo,
du gehst nur beim Restwert leer aus, die anderen Kosten, die
ich oben genannt habe, kannst du absetzten.“Na, da will ich mal etwas sortieren.
Das Fahrzeug war bei Erwerb 8 Jahre alt und hat 1100,-€
gekostet. Planmäßige Abschreibung (geschätzt auf 3 Jahre
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) ergibt AfA jährlich 367,-€.
Hallo C.,
jetzt hast du zuviel im Konz gestöbert und mußt mit dem Widerstand des Finanzamts rechnen. Wenn der Wagen schon 8 Jahre alt ist, dann sagt das Finanzamt, das der Wagen bereits abgeschrieben ist und kein Restwert mehr vorhanden ist. Hier empfiehlt der Konz sich damit nicht zufrieden zu geben und einfach eine Rest-ND zu schätzen wie du das auch gemacht hast. Das kannst du natürlich machen, mußt aber damit rechnen, das das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung macht. Persönlich begrüße ich aber dein Vorgehen, weil es mutig ist und zum Vorteil des Users ist. Weiter so.
Gruß
Denis
Hallo Denis,
Der Sachverhalt lautete:
Das Fahrzeug war bei Erwerb 8 Jahre alt und hat 1100,-€
gekostet.
Welchen Neuwagen kann man für 1100,-€ kaufen?
Dann erübrigt sich dein übriges Geschwätz
Cirwalda
Hallo du Wortverdreher,
Hallo Ihr Wortverdreher,
wenn ich aus dem Gedächtnis antworte, heißt es nicht, das es
falsch ist. Im Gegenteil: was im Gedächtnis ist wurde richtig
verstanden und kann mit eigenen Worten wiedergegeben werden.
Mehr eigene Worte, das würde ich mir (und sicher auch die
User)auch von den anderen Postern wünschen, anstatt aus
diversten Quellen abzuschreiben.
Nicht nur, dass du mir die Worte hier verdrehst, ich habe nie behauptet, dass alles falsch ist, was du behauptest, sondern jetzt fängst du auch noch an, dass es falsch sei, aus Quellen zu zitieren.
Du nimmst lieber deine eigenen Worte und behauptest von dir, dass alles bei dir im Gedächtnis richtig gespeichert wurde.
Welche Selbstanmaßung !
Lieber Denis,
angesichts dieses Wunsches
Mehr eigene Worte, das würde ich mir (und sicher auch die
User)auch von den anderen Postern wünschen
frage ich mich, mit wem wir bei Dir zu tun haben: Denis Hermann? Denis Heuer? Denis Raupach?
Ich weiß, daß es schwer fällt, sich einzugestehen, daß Steuerrecht eine gänzlich phantasielose Sache ist und ausschließlich daraus besteht, daß man im richtigen Moment die richtige Quelle richtig liest, wenn man mal erste zwei-drei gute Gedanken oder gute Ideen selber gehabt hat und glaubt, das Prinzip verstanden zu haben.
Ich selber mache auch ständig den Fehler, eigene „Ideen“ für wichtiger oder wenigstens gleichwertig zu halten als die Rechtslage, so wie sie sich in den dokumentierten Quellen von Legislative, Judikative und Exekutive darstellt.
Der Weg zu einem Grad an Kenntnis der genannten Quellen, der ausreichen würde, um die „eigene Idee dazu“ wirklich ernst nehmen zu können, ist aber ziemlich weit - und solang man sich auf diesem befindet, darf man keinesfalls den Fehler machen und auf Quellen verzichten. Das führt immer zu Unrat: Daß Du von mir mehr Unrat in dieser Hinsicht im Archiv findest als von Dir, liegt vor allem daran, daß ich insgesamt schon mehr Beiträge abgesetzt habe.
Ich halte es aber für sehr wichtig, daß wir uns methodisch einig werden, weil dieses Forum sonst ganz einfach für keinen seriösen User mehr ernst zu nehmen ist: Der Weg zur „Idee“ führt immer und ohne Ausnahme über die Quelle, und ein Argument ohne Quelle ist nicht bloß in der Juristerei, sondern auch im Teilgebiet Steuerrecht genau nix wert.
(@ MODS: Das ist jetzt so einer von den Metathreads, die ich eigentlich hasse, weil sie nicht hierher gehören - dieses Artikelchen also zum Abschuss ohne weitere Begründung freigegeben.)
Schöne Grüße
MM
Servus Denis,
Wenn der Wagen schon 8
Jahre alt ist, dann sagt das Finanzamt, das der Wagen bereits
abgeschrieben ist und kein Restwert mehr vorhanden ist.
auch wenn Du Quellenstudien nicht gern hast, empfehle ich Dir, an dieser Stelle einfach mal mit § 6 und 7 EStG einzusteigen (wichtiger ist in diesem Zusammenhang der 6, die Verbindung zum 9 gibt nicht viel her), und Dich über die zugehörigen Richtlinien und die dort gefundene Rechtsprechung weitertragen zu lassen.
Du wirst mit Überraschung darauf stoßen, daß das Finanzamt nichts dergleichen sagt.
Kommen Sie herein, die Damen, die Herren! Das ist einzigartig, das ist neu! Und immer wieder einsteigen, lassen Sie sich überraschen! Das ist sensationell, das ist ultimativ! Wer hier mit seiner Freundin reinkommt, der wird sich hinterher wundern - und wer keine hat, braucht auch keine mehr! Kommen Sie näher, treten Sie ran!
In diesem Sinne
MM
Der Sachverhalt lautete:
Das Fahrzeug war bei Erwerb 8 Jahre alt und hat 1100,-€
gekostet.Welchen Neuwagen kann man für 1100,-€ kaufen?
Hallo Cirwaldachen,
jetzt enttäuschst du mich wieder, wenn du so einen unsinnigen Satz platzierst, der in keinem Zusammenhang mit dem steht was bisher ausgetauscht wurde.
Dann erübrigt sich dein übriges Geschwätz
Ich habe dich doch vorhin gelobt und mich um eine bessere Beziehung bemüht. Und jetzt antwortest du so. Jetzt müssen wir wieder von vorne anfangen.
Grüßchen
Denis
Nicht nur, dass du mir die Worte hier verdrehst, ich habe nie
behauptet, dass alles falsch ist, was du behauptest, sondern
jetzt fängst du auch noch an, dass es falsch sei, aus Quellen
zu zitieren.
Ja stimmt, du hast nicht das Wort falsch benutzt, entschuldige. Du hast geschrieben, daß man die Beiträge, die aus dem Gedächtnis kommen nicht ernst nehmen kann. Bist du schon so ein Sklave deiner Literatur geworden, daß du dir keinen eigenen Gedanken zutraust. Wo bleibt das freie denken? Ich habe nichts gegen die Benutzung von Quellen als Gedächtnisstütze, sondern bin nur dagegen daraus stupide abzuschreiben und sich versklaven zu lassen.
Du nimmst lieber deine eigenen Worte und behauptest von dir,
dass alles bei dir im Gedächtnis richtig gespeichert wurde.
Jetzt sind wir wieder bei der Wortverdreherei. Ich überweise dir sofort 100€, wenn du die Stelle findest wo ich das so geschrieben habe.
Gruß
Denis, der Freidenker