[EÜR] Anzug als Betriebsausgabe angeben möglich?

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Mär 2006

Hallo,

ist es möglich einen Anzug (Sakko + Weste + Hose + Krawatte) voll als Betriebsausgabe in der EÜR geltend zu machen für einen Selbständigen der zu 90% im eigenen Büro (Innendienst) tätig ist aber auch ab und zu für geschäftliche Promotionzwecke Außentermine hat?

Danke
Sven

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: [EÜR] Anzug als Betriebsausgabe angeben möglic

    Nein, das ist bügerliche Kleidung und ein Ansatz als Betriebsausabe oder auch Werbungskosten nicht möglich.




















    .

  2. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: [EÜR] Anzug als Betriebsausgabe angeben möglic

    um es etwas genauer zu begründen...Du kannst nicht eindeutig abgrenzen, in welchem Umfang der Anzug auch privat genutzt wird... .

    Theoretisch kannst Du Deine Freundin bestätigen lassen, dass Du nie privat einen Anzug trägst. Damit wäre eigentlich ein Nachweis für eine ausschließlich berufliche Nutzung gegeben. Denn die theoretische Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut privat zu nutzen reicht nicht aus, um den WK-Abzug auszuschliessen.

    Rein praktisch wird kein Finanzamt in Deutschland dies akzeptieren. und ich würde sagen, dass auch kein Finanzgericht dies anerkennen würde.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: [EÜR] Anzug als Betriebsausgabe angeben mögl

      Theoretisch kannst Du Deine Freundin bestätigen lassen, dass
      Du nie privat einen Anzug trägst. Damit wäre eigentlich ein
      Nachweis für eine ausschließlich berufliche Nutzung gegeben.
      Naja, eine Bestätigung der Freundin dürfte wohl keineswegs als Nachweis dienen... Rein praktisch wird kein Finanzamt in Deutschland dies
      akzeptieren. und ich würde sagen, dass auch kein :Finanzgericht dies anerkennen würde.
      Da brauchen wir auch kein Gericht mehr.

      http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1991/XX910751.HTM

      hier wurde so ein Fall bereits eindeutig entschieden. Und dieses Urteil ist ebenso auf Anzugträger anzuwenden.

  3. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: [EÜR] Anzug als Betriebsausgabe angeben möglic

    Hi ! geschäftliche Promotionzwecke Außentermine hat?
    Es kommt wohl auch immer darauf an, wie der Anzug im Einzelnen beschaffen ist. Wenn wir von einem ganz normalen Anzug ausgehen, wurde ja bereits alles gesagt.

    Gehen wir jedoch davon aus, dass auf dem Anzug zusätzlich GROSSE Werbung für das Unternehmen gemacht wird oder durch die Unternehmensleitung zwecks Corporate Identity ein ganz bestimmter Anzug in einem genz bestimmten Schnitt von einem ganz bestimmten Schneider vorgegeben ist, sehe ich hier Möglichkeiten, diesen Anzug zum Abzug zu bringen. Hängt halt von den Umständen des Einzelfales ab.

    BARUL76


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