Steuererklärung für 98 und 99
Von: , Frage gestellt am Mi, 30. Aug 2000
Hi,
kann ich die jetzt noch nachreichen?
Habe keine Mahnung erhalten, obwohl ich nach Definition weiter unten abgabepflichtig wäre (StKl III/V).
Gruß, Tobias
Hi,
kann ich die jetzt noch nachreichen?
Habe keine Mahnung erhalten, obwohl ich nach Definition weiter unten abgabepflichtig wäre (StKl III/V).
Gruß, Tobias
Hi,
kann ich die jetzt noch nachreichen?
Habe keine Mahnung erhalten, obwohl ich nach Definition weiter
unten abgabepflichtig wäre (StKl III/V).
Wenn Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, dann mußt Du diese noch einreichen und das so schnell wie irgend möglich. (Bei Fertigung durch einen StB ist die Abgabefrist für 1999 erst der 30.09.2000)
Die Nichtabgabe einer Steuererklärung kann als Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer tritt 4 Jahre nach Abgabe der Erklärung ein. Bei Nichtabgabe der Erklärung beginnt die Festsetzungsfrist 3 Jahre nach dem VZ.
(Gilt nicht für Antragsveranlagungen)
MfG
Undine