Moin ihr Experten.
Nehmen wir an es existiert ein Beschäftigungsverhältnis aufgrund eines 400 Euro Jobs. Da der Stundenlohn nicht verhandelbar ist wird sich geeinigt, dass die Fahrtkosten erstattet werden und eine Monatskarte wird zur Verfügung gestellt. Wie ist das ganze steuerlich zu beurteilen? Muss man den Betrag ganz normal auf den Arbeitslohn raufrechnen und darauf dann natürlich auch Sozialversicherungsabgaben pauschal zahlen als AG? Oder kann man das auch anders verbuchen? Was hätten andere Lösungen als Folge für den Arbeitnehmer?
Danke euch fürs Lesen und vor allem für eure Zeit die Frage zu beantworten 
Lieben Gruß,
Julia
PS: Nein - dies ist keine Hausaufgabe, auch wenn sie so gestellt ist 
Hi !
Die Erstattung von Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann steuerfrei (und damit sozialversicherungsfrei) erfolgen.
Wird eine Monatskarte gezahlt, ist zu prüfen, ob ein überwiegendes betriebliches Interesse an der Ausgabe einer solchen Karte besteht. Wenn ein AN 5 Tage die Woche arbeiten geht, dürfte dieses unzweifelhaft bestehen. Bei nur einem Arbeitstag in der Woche hielte ich ein betriebliches Interesse für zweifelhaft. Das Ticket wäre dann dem normalen Arbeitslohn hinzuzurechnen. Folge: möglicherweise fallen Steuern an, Sozialversicherung gelangt man in die Progressionszone.
Hier sollte daher vor der ersten Zahlung gründlich recherchiert werden, wie der Fall dargestellt werden muss, um sämtliche Vorteile zu erhalten.
BARUL76
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