Hallo Experten,
in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gibt es den Punkt 20. „Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“.
So wie ich den Punkt 20 verstehe, müssen hier vom Arbeitgeber die sog. Abwesenheitskosten (6,- € / Tag) eingetragen werden, wenn sie netto erstattet werden. Aber hier gehören doch nicht die netto erstatteten beruflichen km (nicht Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) hin, oder liege ich da falsch?
Wo bleiben denn dann diese netto erstattete Fahrtkosten? Die müssen doch bestimmt auch irgendwo notiert werden?
Gruß
Ann