[LoSt] AG-Zuschüsse Verpflegung und Fahrten

Hallo Experten,
in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gibt es den Punkt 20. „Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“.
So wie ich den Punkt 20 verstehe, müssen hier vom Arbeitgeber die sog. Abwesenheitskosten (6,- € / Tag) eingetragen werden, wenn sie netto erstattet werden. Aber hier gehören doch nicht die netto erstatteten beruflichen km (nicht Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) hin, oder liege ich da falsch?

Wo bleiben denn dann diese netto erstattete Fahrtkosten? Die müssen doch bestimmt auch irgendwo notiert werden?

Gruß
Ann

Hi !

Es hängt wesentlich davon ab, ob die Aufwendungen steuerfrei, pauschal versteuert oder ganz normal „oben drauf“ gezahlt wurden.

Im ersten Fall müßten sie in der Lohnsteuerjahresbescheinigung ausgewiesen werden, während im letzten Fall das Brutto erhöht wird.

BARUL76

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