[ESt] Anlage FW / Renovierungskosten

Hallo.
Wofür findet die Anlage FW eigentlich Verwendung?
Gilt diese auch für Renovierungskosten bei Kauf/Neubezug einer eigengenutzten (gebrauchten) Eigentumswohnung für die Eigenheimzulage beantragt und genehmigt wurde?
Können solche Renovierungs/Sanierungskosten anderweitig in der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Danke.
Gruß,
ChrisD

Hallo,

die Anlage FW gilt nur noch für alte § 10e-Fälle, dem Vorgänger der Eigenheimzulage.

Gruß

petz

Besteht für Renovierungskosten in der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit etwas anzugeben?

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Besteht für Renovierungskosten in der Einkommensteuererklärung
die Möglichkeit etwas anzugeben?

Nein, alles Privatvergnügen, wenn der Höchstbetrag der Eigenheimzulage ausgeschöpft wurde.

Hi !

Besteht für Renovierungskosten in der Einkommensteuererklärung
die Möglichkeit etwas anzugeben?

nur wenn man die Wohnung vermietet. Bei Eigennutzung ist kein Abzug möglich.

BARUL76

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