[AO] Aufheben/Ändern Bescheid - neue Tatsachen?
Von: , Frage gestellt am Fr, 31. Mär 2006
Nochmal Hallo zusammen,
Folgender fall:
Es war nicht bekannt, dass bestimmte Kosten im Rahmen der Doppelten HH abgesetzt werden konnten.
Meine Frage:
Kann man dies für die Vorjahre noch gelten machen ?
a) indem es nachträglich für die Vorjahre gelten gemacht wird in 2005
oder
b)aufgrund AO 1977 § 173 Absatz (1) Satz 2.
Was ich eher selber für möglich halte.
Gruss
Börsenfan1968
AO 1977 § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen
neuer Tatsachen oder Beweismittel
§ 173 Abs. 1 F. 19.12.1985: Zur Weitergeltung vgl. Art. 97 § 9 Abs. 2 AOEG
1977
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen,
2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne der Nummer 1 stehen.
