Hallo zusammen,
auch ich würde gerne auf Ihren Rat und Ihre Erfahrung zurückgreifen…
Ich beschäftige mich im Moment mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Rechtsformen bei den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen.
Hat vielleicht jemand Literaturempfehlungen zu dieser Thematik?
Die üblichen Suchdienste im Internet sind mir bisher leider keine große Hilfe gewesen; die Begriffe „Rechtsform“ und „Steuerberatung“ bzw. „Wirtschaftsberatung“ führen in den meisten Fällen lediglich zu allgemeinen Ausführungen zur Rechtsform.
Welche Kriterien sind für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Rechtsformwahl zu beachten? Nach welchen Kriterien wird schließlich eine Rechtsform gewählt?
Wäre für Antworten und/oder Literaturempfehlungen (Bücher, Zeitschriftenartikel, Links etc.) sehr dankbar.
Beste Grüße
Markus
Literatur zu dieser speziellen frage kenne ich jetz nicht…aber folgende Aspekte sind zu bedenken:
Haftung (eingschränkte Bdeutung, da kreditiernde Banken persönliche haftung dazu nehmen und Vermögensschadenversicherung Pflicht ist)
laufende Besteuerung (ESt-Tarif oder KSt + GewSt !)
Liquidationsbesteuerung/Besteuerug eiens Veräußerungsgewinns (Betriebsaufgabegewinn in der ESt und der KSt)
Übertragung der Anteile und ErbSt…
Eintragung/Genehmigung einer Gesellschaft als StB-Gesellschaft; Vertretungsberechtigung bei mehreren Gesellschafteren (Berufsträger!)
Die Besonderheit im Rahmen der Steuerberatung wäre, dass man bei Wahl einer Kapitalgesellschaft gewerbesteuerpflichtig wird.
Die Zulassung einer Gesellschaft frißt auch Zeit .
Die Haftungsfrage hat wegen der Vermögensschadenhaftpflicht eigentlich nur begrenzte Bedeutung.
[StBerG] Rechtsformwahl für Steuerberater
Hi !
Wenn bereits geklärt ist, welche Unterschiede/Gemeinsamkeiten bei den einzelnen Rechtsformen bestehen, bliebt eigentlich nur noch, das Steuerberatungsgesetz zu lesen. In dessen §§ 3, 32 und 49 ff wird auf die zulässigen Geselschaftsformen eingegangen. In § 49 Abs. 1 StBerG ist, zu meiner Verwunderung, fast jede Rechtsform aufgeführt.
In Kommentaren zum StBerG (z.B. Gehre/von Borstel vom Verlag C.H.Beck, der als EInstieg dienen kann) finden sich dann weitere Ausführungen zu den Voraussetzungen für die einzelnen Rechtsformen.
Vielleicht kann auch bei der StB-Kammer nach Statistiken gefragt werden. Mir war bisher nur bekannt, dass Einzelkämpfer, GmbH’s und Patnerschaften möglich sind. Scheint also doch einiges gegen eine oHG, KG, KGaA oder AG zu sprechen.
BARUL76
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